Städte können Problem "Langzeitarbeitslosigkeit" nicht allein lösen
(Berlin/Köln) - Der Deutsche Städtetag hat kritisch auf den Vorschlag von NRW-Sozialminister Harald Schartau (SPD) reagiert, Sozial- und Arbeitsämter zu einer Art Sozialagentur zu verschmelzen. Eine engere Zusammenarbeit von Arbeits-und Sozialämtern werde vom Städtetag seit langem gefordert und in vielen Städten bereits praktiziert, sagte der Hauptgeschäftsführer des kommunalen Spitzenverbandes, Dr. Stephan Articus, der Deutschen Presse-Agentur (dpa) am Sonntag, 5. November 2000. Allerdings dürfe diese Kooperation nicht dazu führen, dass sich Bund und Länder am Ende aus der Verantwortung für die Langzeitarbeitslosigkeit stehlen. Die Städte könnten dieses Problem nicht alleine bewältigen.
In der Diskussion um Sozialhilfeempfänger, die Arbeit ablehnen, warnte der Städtetag vor falschen, überzogenen Annahmen über einen Missbrauch von Sozialhilfe. Angaben, wonach bis zu 25 Prozent der arbeitsfähigen Sozialhilfeempfänger Drückeberger seien, nannte Articus völlig abwegig. Seriöse Daten dazu gebe es nicht. Er hält es für unrealistisch zu glauben, dass alle rund 700 000 bis 800 000 arbeitsfähigen Sozialhilfeempfänger tatsächlich zur Arbeit herangezogen werden könnten. Ein erheblicher Teil dieses Personenkreises seien Mütter mit kleinen Kindern oder Menschen, die wegen verschiedener Probleme keine Beschäftigung durchhalten würden.
Articus: Solide belegt ist lediglich, dass etwa ein Viertel bis ein Drittel von neuen Hilfesuchenden bei den Sozialämtern (. . .) nicht zu Sozialhilfeempfängern werden, wenn sie systematisch beraten und betreut werden und auch ihre Arbeitsbereitschaft überprüft wird. Am Ende gelingt es, sie in Arbeit zu vermitteln, oder sie verfolgen ihren Antrag nicht weiter.
Damit Arbeits- und Sozialämter noch enger zusammenarbeiten können, müssten der Bund und die Bundesanstalt für Arbeit ihre Ermessensspielräume für individuelle Hilfen erweitern. Die Sozialämter brauchen zum Beispiel mehr Spielraum, um im Einzelfall zu entscheiden, wie viel Arbeitseinkommen unschädlich für ergänzende Leistungen der Sozialhilfe ist. Denn ein verstärkter Anreiz zur Arbeit entsteht nur, wenn der Sozialhilfeempfänger nicht sehr schnell jede zusätzlich verdiente Mark wieder bei der Sozialhilfe abgezogen bekommt, sagte Articus. Zudem forderte er, die örtlichen Arbeitsämter müssten flexibler entscheiden können, ob der Hilfeempfänger selbst oder der Arbeitgeber einen Lohnkostenzuschuss erhalte.
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