Pressemitteilung | Deutscher Städtetag - Hauptgeschäftsstelle Berlin

Städte brauchen verlässliche Bedingungen für Grundversorgung der Bevölkerung

(Berlin/Köln) - Die Rahmenbedingungen für bedeutende öffentliche Dienstleistungen müssen nach der europäischen Liberalisierung der Märkte neu festgelegt werden, so dass die Städte weiterhin die Grundversorgung der Bevölkerung sicherstellen können. Das ist das Fazit einer Fachkonferenz des Deutschen Städtetages im Rahmen des Projektes "Zukunft der Stadt? - Stadt der Zukunft!".

“Auch im Wettbewerb müssen die Bürgerinnen und Bürger sich auf die öffentliche Grundversorgung verlassen können. Die von den Städten und ihren Unternehmen erbrachten Leistungen - wie die Versorgung mit Energie und Wasser, Entsorgung von Abfall und Abwasser sowie der Nahverkehr - dürfen daher nicht in den Wettbewerb entlassen werden, ohne Versorgungssicherheit und eine angemessene Qualität der Leistung oder den gleichberechtigten Zugang aller zu ermöglichen", forderte der Vorsitzende des Städtetages Nordrhein-Westfalen, Oberbürgermeister Ernst-Otto Stüber aus Bochum. Die Fachkonferenz stand unter dem Titel „Daseinsvorsorge und Wettbewerb - Für und Wider einer wirtschaftlichen Betätigung der Städte“.

Jochen Richter, Mitglied im Kabinett des EU-Kommissars Bolkestein, zog eine positive Bilanz bisheriger europäischer Liberalisierungspolitik. Die europäische Kommission habe den Mitgliedstaaten eine Reihe von Instrumenten und Angeboten zur Verfügung gestellt, auch im Wettbewerb Aufgaben der Daseinsvorsorge zu erfüllen. Diese Möglichkeiten müssten nun von den Mitgliedstaaten genutzt werden. Er rief die Städtevertreter dazu auf, die Leistungen der Daseinsvorsorge zu bestimmen. Die Kommission werde prüfen, ob dann Ausnahmen vom Wettbewerb vorgesehen werden könnten. Zum Spannungsverhältnis zwischen europäischem Wettbewerbsrecht und den Regelungen in den Gemeindeordnungen der Länder appellierte der Vertreter der Innenministerkonferenz, der nordrhein-westfälische Staatssekretär Wolfgang Riotte, an die Städte, den Grundsatz der Beschränkung der städtischen Unternehmen auf das Stadtgebiet nicht in Frage zu stellen, sondern im Wege von Kooperationen der städtischen Unternehmen eine Teilnahme im Wettbewerb zu erreichen. Die Gemeindeordnungen müssten aufgrund der europäischen Initiativen nicht zwingend geändert werden.

In der Podiumsdiskussion mit Vertretern öffentlicher und privater Verbände wurden divergierende Positionen deutlich. Der Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes der deutschen Industrie, Dr. Ludolf von Wartenberg, erklärte, dass wirtschaftliche Aufgaben von Städten und Gemeinden als Träger von staatlicher Gewalt grundsätzlich nicht wahrgenommen werden sollten. Die Städte sollten die wirtschaftliche Grundversorgung der Bevölkerung am besten dadurch sichern, dass sie geeignete Rahmenbedingungen schaffen, damit die private Wirtschaft im fairen Wettbewerb für die Bevölkerung wichtige Leistungen erbringen könne. Auch wenn die Bedeutung der städtischen Unternehmen als Auftraggeber für die mittelständische Wirtschaft vom Handwerk durchaus geschätzt werde, schloss sich dieser Auffassung grundsätzlich auch der Vertreter des Handwerkstages an.

"Die kommunalen Unternehmen sind durch den öffentlichen Auftrag legitimiert. Sie müssen die Möglichkeit haben, sich aktiv am Wettbewerb zu beteiligen", sagte dagegen der Hauptgeschäftsführer des Verbandes kommunaler Unternehmen, Michael Schöneich. Auch Isolde Kunkel-Weber, Vorstandsmitglied des europäischen Gewerkschaftsbundes für den öffentlichen Dienst hob die Bedeutung der Leistungen der Daseinsvorsorge hervor.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Städtetag Straße des 17. Juni 112 10623 Berlin Telefon: 030/377110 Telefax: 030/37711999

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