Pressemitteilung | DIHK - Deutscher Industrie- und Handelskammertag e.V.

Stabilitäts- und Wachstumspakt kein Vertrag der Beliebigkeit

(Berlin) - Während Deutschland und Frankreich an den Fundamenten des Stabilitäts- und Wachstumspaktes rütteln, warnt der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) eindringlich vor einem Aufweichen des Vertrages.

Die Spitzenorganisation der Industrie- und Handelskammern plädiert nachdrücklich dafür, dass bei Verletzung der Stabilitätskriterien auch tatsächlich Sanktionen erfolgen müssen. Würden Defizitsünder nicht konsequent bestraft, bleibe der Vertrag ein Muster ohne Wert.

Fünf Gründe, warum der Pakt eingehalten werden muss und ein Abweichen vom Defizitkriterium geduldet werden darf, führt der DIHK in seinem aktuellen "Thema der Woche" auf.

Das Papier ist abrufbar auf der Website des DIHK unter der Adresse www.dihk.de/inhalt/informationen/news/wochenthema/

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Industrie- und Handelskammertag (DIHK) Breite Str. 29, 10178 Berlin Telefon: 030/203080, Telefax: 030/203081000

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