Pressemitteilung | k.A.

Staatliche Mindestgrößen für Krankenkassen statt Wahlfreiheit der Versicherten / warum sollen 220 Krankenkassen abgeschafft werden?

(Berlin) - Die Zwangsvereinigung der kleineren und effizienten Krankenkassen zu wenigen Großkassen löst kein einziges Problem der Gesetzlichen Krankenversicherung. Wem würde es helfen, wenn es statt eines pluralistischen Gesundheitswesens mit vielen unterschiedlichen Krankenkassen nur noch wenige Großkassen gäbe? Wer hat etwas dagegen, dass sich rund 20 Millionen Menschen dafür entschieden haben, nicht in einer der 13 bereits heute existierenden Großkassen sein zu wollen?

Die laut Medienberichten geplante Mindestgröße von einer Million Mitgliedern pro Krankenkasse würde dazu führen, dass statt der heute 252 Krankenkassen künftig höchstens noch 32 Krankenkassen für die Versorgung von 70 Millionen gesetzlich Versicherten übrig blieben. Dies wäre die tatsächliche Folge einer solchen Mindestgrößenregelung. 20 Millionen Menschen haben sich gegen eine Großkasse entschieden

Die Versicherten in Deutschland haben seit über zehn Jahren das Recht, ihre Krankenkassen frei zu wählen. Die mündigen Bürger können frei entscheiden, ob sie in einer großen oder kleinen Kasse versichert sein wollen, ob sie sich für eine Kasse mit vielen oder wenigen Geschäftsstellen entscheiden, welche Zusatzangebote diese haben soll und vieles mehr. Allein zehn Millionen Menschen haben sich für die Mitgliedschaft in einer Betriebskrankenkasse entschieden und werden dort gut versorgt, obwohl keine Betriebskrankenkasse mehr als eine Million Mitglieder hat. Haben sich diese Bürger alle falsch entschieden? Bedürfen die rund 20 Millionen Mitglieder kleinerer Krankenkassen (z. B. IKK, BKK, LKK) der erzieherischen Maßregelung durch den Staat?

Wem wäre eigentlich geholfen, wenn man den kleinen und traditionsreichen Versorgerkassen, z. B. Betriebs- und Innungskrankenkassen, die Existenzgrundlage nehmen würde? Wahlfreiheit und Wettbewerb heißt doch auch, zu akzeptieren, dass Versicherte selbstbewusst eigene Entscheidungen treffen. Viele unserer Versicherten haben sich bewusst für die persönliche Betreuung in einer kleinen Krankenkasse entschieden und gegen die Anonymität großer Verwaltungsbürokratien.

Innovationskraft als starker Kern der BKK
Eine Mindestgröße, so wird immer wieder falsch behauptet, sei wichtig, um im heutigen Vertragswettbewerb mit den Leistungserbringern bestehen und innovative Versorgungsformen anbieten zu können. Dies ist falsch. Nach dieser Logik hätte sich die Firma Porsche bereits vor Jahren z. B. an den Volkswagenkonzern anhängen müssen. Durch eine kluge Geschäftspolitik, Kooperationen und Innovationen lässt sich von kleinen Einheiten oftmals mehr bewegen, als dies große Konzerne vermögen. Dies bestätigt ein Blick auf die Fakten bei den Betriebskrankenkassen: Von über 140 Verträgen zur Integrierten Versorgung über die größte bundesweite Präventionsdatenbank mit aktuell 18.267 Kursangeboten bis zu über 5.500 DMP-Programmen reicht das Angebot der Betriebskrankenkassen. Auch hindern die kleineren Krankenkassen die Großkassen nicht daran, ihre angebliche Überlegenheit schon jetzt zu nutzen. Das gerne bemühte Argument der Verwaltungskosten spricht ebenfalls nicht für Großkassen: Die vom Bundesgesundheitsministerium herausgegebene amtliche Statistik zeigt, dass die durchschnittlichen Verwaltungskosten pro Mitglied mit der Kassengröße steigen. Dass kleine Krankenkassen effizienter arbeiten, wurde zuletzt durch die Rürup-Studie zu Krankenkassenverwaltungskosten belegt.

Bereits heute haben wir in einigen Regionen Deutschlands das Problem, dass einzelne Krankenkassen einen Marktanteil von über 50 Prozent haben. Wer Wettbewerb im Gesundheitswesen will, darf diese monopolartigen Strukturen nicht verfestigen. In den letzten zehn Jahren hat die Zahl der Krankenkassen schon um über 70 Prozent abgenommen. Dies zeigt, dass der Krankenkassenmarkt bereits seit Jahren in Bewegung ist. Einen dynamischen Markt, mit Wettbewerb und Pluralität für die Krankenkassen auf der einen Seite und echter Wahlfreiheit für die Versicherten auf der anderen Seite, staatlich zu verhindern, würde die Versorgungssituation für die 70 Millionen gesetzlich Versicherten sicherlich nicht verbessern.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband der Betriebskrankenkassen (BKK), Büro Berlin Pressestelle Ebertstr. 24, 10117 Berlin Telefon: (030) 22312-0, Telefax: (030) 22312-129

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