Staatlich verordnete Irreführung bei Lebensversicherungen / BdV kritisiert neues Produktinformationsblatt aufgrund handwerklicher Mängel
(Henstedt-Ulzburg) - Der von der Bundesregierung vorgelegte Verordnungsentwurf zu Produktinformationsblättern von zertifizierten Altersvorsorge- und Basisrentenverträgen weist gravierende Mängel auf. Zu diesem Schluss kommt der Bund der Versicherten e. V. (BdV) in seiner heute veröffentlichten Stellungnahme. Bestimmte Regelungen der Verordnung führen in der konkreten Anwendung zu falschen und irreführenden Aussagen. "Die vorgelegte Verordnung verhindert Transparenz und Vergleichbarkeit bei Lebensversicherungen", kritisiert BdV-Vorstandssprecher Axel Kleinlein. Im Gegenteil fürchtet der BdV, dass Verbraucher gezielt in die Irre geführt werden. Bei der staatlich geförderten Riester-Rente werden zukünftig vor allem die Angebote der Lebensversicherer als besonders günstig erscheinen, obgleich sie tatsächlich erheblich teurer sind.
In einem Praxistest stellte der BdV fest, dass die Versicherer bei bestimmten Angeboten sogar negative Kostenquoten ausweisen werden. Dies suggeriert dem Kunden nicht nur eine vermeintliche Kostenfreiheit der Produkte, sondern lässt zudem die Interpretation zu, der Kunde würde sogar noch Geld "geschenkt" bekommen. "Kostenfreie Produkte gibt es aber nicht" erklärt Kleinlein. Ursächlich für die Angabe negativer Kosten ist das komplexe Konzept der sogenannten Effektivkosten, die zukünftig die Kostenbelastung beschreiben sollen. Diese können mit mathematischen Tricks jedoch leicht zu derartig irreführenden Ergebnissen führen. "Die Effektivkosten sind eine nur für Mathematiker durchschaubare Größe. Sie wird zukünftig regelmäßig die Verbraucher in die Irre führen" befürchtet Kleinlein.
Nachbesserungsbedarf sieht der BdV auch in der Ausformulierung einzelner Passagen des Entwurfes. Diese ließen den Versicherern zu viel Interpretationsspielraum in der Angabe bestimmter Kenngrößen. Eine Vergleichbarkeit unterschiedlicher Produkte wird so verhindert. "Wenn der eine Versicherer Überschüsse mit einrechnet und der andere nicht, kann der Verbraucher nicht vergleichen", erklärt Kleinlein. "Die Verordnung sollte klar vorschreiben, welche genauen Werte den Verbrauchern zu nennen sind". Hierzu sind noch erhebliche Nacharbeiten im Verordnungsentwurf notwendig. Es sei bedauerlich, dass die Bundesregierung sich nicht ausreichend Zeit genommen hat, die Verordnung eingehend auf ihre Tauglichkeit zu überprüfen. "Im Praxistest wären diese Mängel aufgefallen", ist sich Versicherungsmathematiker Kleinlein sicher.
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Bund der Versicherten e.V. (BdV)
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