Sprachkenntnisse sind Schlüssel für politische und gesellschaftliche Teilhabe - Erklärung der DVV-Vorsitzenden zu Sprachdiplomen im Einbürgerungsverfahren
(Bonn) - Nachdem der Vorstand und der Pädagogische Ausschuss des Deutschen Volkshochschulverbandes (DVV) sich intensiv mit der Frage der Sprachdiplome in Einbürgerungsverfahren beschäftigt haben, erklärte die Verbandsvorsitzende Doris Odendahl heute vor der Verleihung des Adolf Grimme Preises in Marl: Ich begrüße es sehr, dass künftig Anträge auf Einbürgerung mit dem Nachweis von Kenntnissen in der deutschen Sprache verbunden sind. Der Deutsche Volkshochschul-Verband sieht Sprachkenntnisse als eine zentrale Voraussetzung dafür an, dass neue Bürgerinnen und Bürger ihre Rechte und Pflichten als Staatsbürger kennen, verstehen und in der Lage sind, ihre Grundrechte wahrzunehmen, um als Mitbürger aktiv am gesellschaftlichen und politischen Leben teilzunehmen."
Die Vorsitzende betonte weiter, dass der Nachweis von Sprachkenntnissen sinnvollerweise auf dem Prüfungsniveau zwischen Grundbaustein Deutsch als Fremdsprache und Zertifikat Deutsch liegt. Auf diesem Level werden einerseits keine unvertretbaren Hürden aufgebaut, andererseits kann man davon ausgehen, dass auf diesem Niveau neue Staatsbürgerinnen und Staatsbürger über die sprachlichen Voraussetzungen verfügen oder erwerben können, um an Politik, Wirtschaft, Beruf, und Kultur teilhaben zu können. Selbstverständlich müssen auch andere, schon früher erworbene Sprachdiplome, die über das Niveau der Zertifikatsstufe hinausgehen, als Sprachnachweis anerkannt werden.
Der DVV begrüßt deshalb, dass in Bayern und Berlin Sprachnachweise verwendet werden, die aus dem Grundbaustein und dem VHS-Zertifikat entwickelt wurden. Mit den ca. 1.000 Volkshochschulen und mit der Weiterbildungstestsysteme GmbH - einer auf Sprachprüfungen spezialisierten Firmentochter des DVV - steht ein bundesweites: Netzwerk mit flächendeckenden Stützpunkten und mit prüfungserfahrenen Sprachlehrerinnen und Sprachlehrern zur Verfügung.
Weiter erklärte die DVV-Vorsitzende: Die Mitwirkung der Volkshochschulen bei der Einbürgerung entspricht ihrem Selbstverständnis und ihrem sozialen Auftrag, öffentliche und weltanschaulich neutrale Orte der Begegnung und der gesellschaftlichen Integration zu sein. Unter dem Leitbild der Chancengleichheit eröffnen Volkshochschulen Bürgerinnen und Bürgern auch unterschiedlichster Herkunft den Zugang zu Angeboten des Wissenserwerbs und der Qualifizierung und damit zu politischer und gesellschaftlicher Teilhabe."
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