Sponsoringverband kritisiert Pläne des Finanzministeriums / Anerkennung und Vereinheitlichung der steuerlichen Abzugsfähigkeit von Hospitality-Maßnahmen gefordert
(Hamburg) - Der Fachverband für Sponsoring & Sonderwerbeformen e.V. (FASPO) kritisiert die Pläne des Bundesministeriums für Finanzen, die steuerliche Abzugsfähigkeit von Hospitality-Maßnahmen der Wirtschaft durch einen bundesweiten Erlass weiter einzuschränken. Der Sponsoringverband fordert das BMF auf, einen bundeseinheitlichen Steuerrechtsrahmen zu schaffen, der den Realitäten des Sponsoring als Instrument moderner kommerzieller Kommunikation gerecht wird.
Als paradox bezeichnet der FASPO die unterschiedliche Praxis der Landesfinanzbehörden bei der Beurteilung der Kosten für Unternehmens-Logen oder VIP-Plätzen in Sportstadien und Fußball-Arenen. So sind Unternehmen teilweise gezwungen Werbeflächen anzubringen, um eine Abzugsfähigkeit zu erlangen. Auch ein als richtungsweisend geltendes Urteil des Finanzgerichtes Bremen aus dem Jahre 2000 sei realitätsfremd. Alle praxisüblichen Einzelmaßnahmen (Eintrittskarten, Verpflegung, Mieten, Werbung) stehen vielmehr im Kontext der Anbahnung von Geschäftsabschlüssen und müssen daher in vollem Umfang als steuerlich abzugfähige Betriebsausgaben anerkannt werden.
Der Verband begründet seine Einschätzung u.a. mit Untersuchungsergebnissen aus Hospitality-Studien, die der Sportrechtevermarkter SPORTFIVE in den Jahren 1999 und 2002 bei Vereinen der Fußballbundesliga durchführte. Danach werden Hospitality-Maßnahmen zu 64 Prozent zur Kundenpflege und Kundenbindung eingesetzt, weitere 14 Prozent zur Neukundengewinnung. Bei den betreuten Gästen handelt es sich mehrheitlich um Kunden (90 Prozent), Vertriebspartner (35 Prozent) Zulieferer und Dienstleister (32 Prozent). Konkrete Geschäftsabschlüsse im Rahmen von Hospitality bestätigen 43 Prozent der Gäste, was auch die Vereinbarung von Kooperationen und Projekten beinhaltet.
Der Verband plädiert zudem für eine zeitgemäße Interpretation von Werbung im Sinne moderner Unternehmenskommunikation. Defizite im Sachverständnis sollte das BMF durch wissenschaftliche Gutachten und Sachverständige der Kommunikationsbranche, wie etwa des Zentralverbandes der Werbewirtschaft ZAW, der Organisation Werbungtreibender im Markenartikelverband OWM oder des Fachverbandes für Sponsoring ausgleichen.
Die Sponsoringaufwendungen in Deutschland belaufen sich nach Angaben des Verbandes auf 2,7 Mrd. Euro, davon fließen allein 1,6 Mrd. Euro in Sportsponsoring. Damit übersteigt das Sponsoringaufkommen bereits die Investitionen in Hörfunk-, Plakat und Kinowerbung zusammen genommen. 56 der 100 größten deutschen Wirtschaftsunternehmen sind heute im Sponsoring aktiv, davon allein 49 im Sport.
Quelle und Kontaktadresse:
FASPO - Fachverband für Sponsoring & Sonderwerbeformen e.V.
Am Born 19
22765 Hamburg
Telefon: 040/60950833
Telefax: 040/60950834
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