Spitzenverbände setzen Zusammenarbeit mit Bundesfinanzministerium aus
(Berlin) - Die vom Bundesfinanzministerium im Gesetzentwurf zur Gemeindewirtschaftssteuer angegebenen finanziellen Auswirkungen sind in wesentlichen Positionen fehlerhaft. Das musste das Ministerium jetzt in Beratungen im zuständigen Arbeitskreis der Gemeindefinanzreformkommission einräumen. Damit ist klar, dass auch die Ausführungen in dem Brief, den Bundesfinanzminister Hans Eichel in der vergangenen Woche den Abgeordneten der Koalitionsfraktionen gesandt hatte, unzutreffend sind. Die drei kommunalen Spitzenverbände haben deshalb aus Protest die Zusammenarbeit mit dem Finanzministerium bei den Berechnungen bis auf weiteres ausgesetzt.
Die ohnehin beschädigte Glaubwürdigkeit der Bundesregierung gegenüber den Kommunen wird durch unseriöse Zahlen zur künftigen Entwicklung der Gewerbesteuer weiter erschüttert. Eine seriöse Zusammenarbeit mit dem Bundesfinanzministerium scheint zurzeit unmöglich zu sein, erklärten 1.September die Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städtetages, Dr. Stephan Articus, des Deutschen Landkreistages, Prof. Dr. Hans-Günter Henneke, und des Deutschen Städte- und Gemeindebundes, Dr. Gerd Landsberg. Es bestätige sich jetzt, dass die Regierungspläne ungeeignet seien, die Finanzkrise der Städte zu bewältigen. Auch das Ziel, die Steuerschlupflöcher für Großunternehmen zu schließen, werde eindeutig verfehlt.
Zur Erläuterung sagten die Hauptgeschäftsführer: Luftbuchungen im Finanztableau des Gesetzentwurfes führen im Ergebnis dazu, dass die von der Bundesregierung in Aussicht gestellten Mehreinnahmen bei Gewerbesteuer und Umsatzsteuer von 2,5 Milliarden Euro um 1 bis 1,5 Milliarden Euro zu hoch angesetzt sind. Unter Umständen wird die neue Gemeindewirtschaftssteuer sogar zu einem Minus für die Kommunen führen. Nun zeige sich, wie fatal es gewesen sei, einen Vorschlag im Kabinett zu verabschieden, der in der Kommission der Regierung weder erörtert noch durchgerechnet wurde.
Der gravierendste Fehler im Finanztableau der Regierung beziehe sich auf den Versuch, Steuerschlupflöcher zu schließen: Als Effekte der Neuregelung der Gesellschafterfremdfinanzierung und der Hinzurechnung von Zinsen für die Überlassung von Gesellschafterfremdkapital sind im Gesetzentwurf für die Kommunen Zuwächse der Gewerbesteuer (Gemeindewirtschaftssteuer) von etwa 1,4 Milliarden Euro einkalkuliert worden, die in dieser Höhe niemals erreicht werden können. Das Finanzministerium musste zugeben, dass diese Regelungen sehr einfach umgangen werden können, wenn die entsprechenden Zinszahlungen durch Rechtsformgestaltung nicht von einer Kapitalgesellschaft getätigt werden.
Auf der anderen Seite habe das Finanzministerium Einnahmeverluste der Kommunen in dem Finanztableau schöngerechnet. So seien für den Wegfall der Hinzurechnungen bei der Bemessungsgrundlage der Gewerbesteuer Mindereinnahmen von 1 Milliarde Euro angesetzt worden. Nach Erkenntnissen der Kommunen werde dieses Minus deutlich höher ausfallen.
Die Hauptgeschäftsführer der drei kommunalen Spitzenverbände riefen angesichts solcher Fehleinschätzungen die Koalitionsfraktionen dazu auf, die Pläne der Bundesregierung äußerst kritisch zu prüfen. Sie appellierten an die Fraktionen: Wir hoffen sehr, dass die Regierungsfraktionen ihre kommunalfreundlichen Eckpunkte zur Gewerbesteuer verwirklichen. Die wichtigste städtische Steuer darf nicht destabilisiert und demontiert werden.
Quelle und Kontaktadresse:
Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände
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