Spitzenverbände der Krankenkassen haben für das Kalenderjahr 2006 Festbeträge festgelegt
(Mainz) - Die Spitzenverbände der Krankenkassen haben gemäß § 36 in SGB V Verbindung mit § 35 SGB V die für das Jahr 2005 bestehenden Festbeträge für Hörsysteme nach einem Jahr überprüft und festgestellt, dass eine Änderung der Festbeträge nicht erforderlich ist. Somit gelten die Festbeträge in ihrer bereits veröffentlichten Höhe weiter (siehe Bekanntmachung vom 1. Dezember 2004, BAnz. Nr. 235a vom 10. Dezember 2004).
Vorausgegangen ist eine Anhörung der beteiligten Organisationen. Dabei haben sich sowohl die Bundesinnung der Hörgeräteakustiker (biha), als auch der Deutschen Schwerhörigenbund (DSB) für eine wesentliche Erhöhungen ausgesprochen und dies detailliert dargelegt. Insbesondere mittel und hochgradig Schwerhörige Menschen sollten nach Ansicht der Experten eine höhere Leistung beanspruchen können. Leider war man auf Seiten der gesetzlichen Krankenkassen offensichtlich anderer Meinung.
Es bleibt festzuhalten, dass unseres Erachtens das Festlegungsverfahren und die Ermittlung und Auswertung der Marktdaten durch die Krankenkassen für die anhörungsbeteiligten Organisationen nicht transparent ist. Entsprechende - auch gerichtliche - Klagen haben in der Vergangenheit keinen Erfolg gehabt.
Auf Grund der schon für das Jahr 2005 festgelegten und nunmehr auch für das Jahr 2006 geltenden Festbeträge sind flächendeckend Umsatzrückgänge im zweistelligen Prozentbereich zu verzeichnen. Von einer Belebung des Wirtschaftkonjunktur und des Arbeitsmarktes kann daher im Bereich der Hörgeräteakustiker nicht gesprochen werden.
Quelle und Kontaktadresse:
Bundesinnung der Hörgeräteakustiker KdöR (biha)
Jakob Stephan Baschab, Hauptgeschäftsführer
Erthalstr. 1, 55118 Mainz
Telefon: (06131) 965600, Telefax: (06131) 9656040
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