Pressemitteilung | Deutscher Städtetag - Hauptgeschäftsstelle Berlin

Spitzengremien des Deutschen Städtetages tagten in Stuttgart / Städte üben heftige Kritik an Finanzierung von Hartz IV und verlangen Entlastung um mehrere Milliarden Euro

(Berlin) - Der Deutsche Städtetag hat heftige Kritik an der Finanzierung der Zusammenführung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe geübt und Korrekturen daran verlangt. Bund und Länder müssten die Kommunen um mehrere Milliarden Euro bei den Sozialausgaben entlasten und eine Belastung abwenden, forderte die Präsidentin des Deutschen Städtetages, die Frankfurter Oberbürgermeisterin Petra Roth, am 11. Februar im Anschluss an Sitzungen von Präsidium und Hauptausschuss des Verbandes in Stuttgart. Schwer enttäuscht zeigten sich die Führungsgremien des Städtetages in ihrer ersten Sitzung nach den Beschlüssen von Bundestag und Bundesrat Ende 2003 darüber, dass keine Gemeindefinanzreform zustande gekommen ist.

„Es ist für die Städte auf keinen Fall hinnehmbar, dass Bund und Länder uns die vollen Unterkunftskosten für alle Langzeitarbeitslosen, Sozialhilfe- und Grundsicherungsempfänger als neue Aufgabe übertragen haben. Denn so wird die Entlastung durch die Kostenübernahme des Bundes für die erwerbsfähigen Sozialhilfeempfänger zunichte gemacht. Wir sind empört, dass der Vermittlungsausschuss in einer langen Nacht ohne valide Daten eine Entscheidung getroffen hat, die unverantwortlich ist und uns teuer zu stehen kommt“, sagte Frau Roth. Die Städte würden nach ersten Berechnungen durch das Hartz IV-Gesetz ab 2005 nicht entlastet, sondern belastet. Mehrere Großstädte hätten bereits einen Mehraufwand von jeweils zweistelligen Millionenbeträgen errechnet. Dagegen habe der Deutsche Städtetag immer gefordert, dass
die Hälfte der möglichen Entlastung durch die Kostenübernahme des Bundes für die erwerbsfähigen Sozialhilfeempfänger – also 5 von gut 10 Milliarden Euro – den Kommunen verbleiben.

„Das Versprechen, die Städte nachhaltig zu entlasten, darf nicht gebrochen werden. Falls es nicht zu Korrekturen an der Finanzierung von Hartz IV kommt, behalten wir uns vor, eine Verfassungsbeschwerde einzureichen“, so die Städtetagspräsidentin. Die Städte forderten den Bund auf, seine Entlastung beim Wohngeld voll an die Kommunen weiterzugeben, die Länder müssten das Gleiche mit ihrer Entlastung tun. Außerdem verlangten die Städte eine Regelung, die die Kostenersparnis aus der Anrechnung von Einkommen und Vermögen von Langzeitarbeitslosen nicht allein dem Bund, sondern zum Teil auch den Kommunen überlasse. Die Korrektur der Finanzierung von Hartz IV müsse im Zusammenhang mit dem anstehenden Gesetzgebungsverfahren zum Optionsmodell für eine kommunale Trägerschaft der Vermittlung und Betreuung von Langzeitarbeitslosen erfolgen.

Zu den Beschlüssen von Bundestag und Bundesrat zur Gewerbesteuer stellte der Vizepräsident des Deutschen Städtetages, der Oberbürgermeister von Hannover, Dr. Herbert Schmalstieg, fest: „Die Reform des Gemeindesteuersystems ist leider der halbherzigen Gesetzesvorlage der Bundesregierung und dem Widerstand der Bundesratsmehrheit zum Opfer gefallen. Es bleibt deshalb ein zentrales Ziel des Städtetages, die kommunalen Steuereinnahmen quantitativ und qualitativ zu stärken.“

Die Gewerbesteuer als Hauptsteuerquelle der Städte könne nicht zur Disposition stehen, solange es keine gleichwertige Alternative gebe. Die bisher vorliegenden Modelle würden den Anforderungen der Städte nicht gerecht und entkräfteten auch nicht die Gegenargumente, die sich aus der Arbeit der Gemeindefinanzreformkommission zum Beispiel gegen das BDI-Modell eines kommunalen Zuschlages auf die Einkommen- und Körperschaftssteuer ergeben hätten. „Gleichwertige Alternativen zur Gewerbesteuer sind bisher nicht in Sicht“, sagte Schmalstieg.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Städtetag, Hauptgeschäftsstelle Berlin Straße des 17. Juni 112, 10623 Berlin Telefon: 030/377110, Telefax: 030/37711999

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