SpiFa lehnt beabsichtigte Neuregelung zur Ermächtigung sektorenübergreifender Versorgungseinrichtungen und Krankenhäusern ab
(Berlin) – Der Spitzenverband Fachärztinnen und Fachärzte Deutschlands e. V. (SpiFa) bewertet die beabsichtigte Neuregelung zur Ermächtigung sektorenübergreifender Versorgungseinrichtungen und Krankenhäusern äußerst kritisch. In den beabsichtigten Änderungen am Regierungsentwurf des Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetzes (KHVVG) durch die Ampel-Fraktionen sieht der SpiFa eine Luftnummer und warnt vor weiterer Verschlechterung der Rahmenbedingungen für die abulante Versorgung durch Fachärztinnen und Fachärzte.
Bereits im Regierungsentwurf des KHVVG aber auch nach den nunmehr bekannt gewordenen Änderungsformulierungen der Ampel-Fraktionen soll die Finanzierung der vertragsärztlichen Leistungen ermächtigter sektorenübergreifender Versorgungseinrichtungen und Krankenhäusern weiterhin über die vertragsärztliche Gesamtvergütung und damit im Ergebnis aus dem Budget der vertragsärztlich tätigen Fachärztinnen und Fachärzte erfolgen.
Der SpiFa sieht dies nach wie vor als äußerst kritisch an und mahnt nochmals nachdrücklich zu Änderungen. SpiFa-Vorsitzender Dr. Dirk Heinrich: „Die bereits heute bestehende Unterfinanzierung der ambulanten fachärztlichen Versorgung wird sich so in Zukunft weiter verschärfen. Die ermächtigten Einrichtungen haben keinerlei Anreize, die ambulante Versorgung spürbar zu unterstützen. Auch deshalb braucht es jetzt unbedingt die vollständige Entbudgetierung der fachärztlichen Versorgung. Jede von den Fachärztinnen und Fachärzten ordnungsgemäß erbrachte, medizinisch indizierte Leistung muss zukünftig vollumfänglich und vollständig von den Krankenkassen bezahlt werden!“
Eine Schieflage sieht der SpiFa auch vor dem Hintergrund der dualen Krankenhausfinanzierung:
„Die Regelung stellt auch deshalb eine grobe Ungerechtigkeit dar, weil Krankenhäuser im Gegensatz zu niedergelassenen Fachärztinnen und Fachärzten ihre Infrastruktur und Geräte über die Länder finanziert bekommen. Ihnen die gleiche Vergütung zu zahlen, benachteiligt die niedergelassenen Fachärztinnen und Fachärzte. Für jene Fachärztinnen und Fachärzte in den Kliniken stellt die Neuregelung zudem eine zusätzliche Belastung dar, die wir ebenfalls ablehnen“, erklärt Dr. Dirk Heinrich.
Darüber hinaus sieht der SpiFa vor dem Hintergrund fehlender Regelungen zur Festlegung und Sicherung des mit der Einrichtungsermächtigung verbunden Versorgungsauftrages hohes Missbrauchspotential. „Wer die Hoffnung hatte, es gibt Unterstützung bei der bedarfsgerechten Patientenversorgung in unterversorgten Gebieten, der muss jetzt erkennen: Das wird ein Verschiebebahnhof von ambulanten Krankenhauspatienten in die stationäre Krankenhausversorgung und zurück in die ambulante Krankenhausversorgung. Das alles führt nur zur Entlastung von Krankenhausbudgets zu Lasten der Patienten und Vertragsärzte“, so der SpiFa-Vorsitzende abschließend.
Quelle und Kontaktadresse:
Spitzenverband Fachärzte Deutschlands e.V. (SpiFa), Oliver Spinedi, Leiter(in), Robert-Koch-Platz 9, 10115 Berlin, Telefon: 030 40009631, Fax: 030 40009632