SpiFa ist schlecht informiert
(Berlin) - Die jetzt aufgestellten Behauptungen des Spitzenverbands der Fachärzte (SpiFa) gegen die Bundesärztekammer zur GOÄ entbehren der Realität. Der Spifa-Geschäftsführer Lars Lindemann behauptete, die Psychotherapeutenkammer vereinnahme die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) "für ihre Klientel - und das mit stillem Einverständnis der Bundesärztekammer (BÄK)." Ein solches Vorgehen sei die Blaupause für andere nichtärztliche Gesundheitsberufe. Durch die Aufnahme der Psychologischen Psychotherapeuten in die Gebührenordnung bestehe die Gefahr einer Leistungsausweitung.
"Die markigen Worte von Herrn Lindemann laufen ins Leere", unterstreicht der stellvertretende Bundesvorsitzende der Deutschen PsychotherapeutenVereinigung (DPtV), Dipl.-Psych. Dieter Best. "Herr Lindemann ist offensichtlich schlecht informiert, denn die GOÄ ist zum einen eine staatliche und keine private Gebührenordnung, über die frei verfügt werden kann. Zum anderen ist sie - per Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates -seit dem Jahr 2000 in den Abschnitten B und G des Gebührenverzeichnisses auch die Gebührenordnung für Psychologische Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten (GOP)."
"Die Entscheidung für eine gemeinsame Gebührenordnung wurde damals einvernehmlich zwischen den Psychotherapeuten und der Bundesärztekammer geschlossen, um ein Gegeneinander-Ausspielen der beiden Berufe durch die Kostenträger für die Zukunft auszuschließen", bekräftigte Best. "Die GOÄ ist also, anders als Herr Lindenmann suggeriert, schon seit langem die Abrechnungsgrundlage aller Psychotherapeuten und insofern nichts Neues".
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