"Spielregeln für die Ermittlung des Glasfaser-Zugangsentgeltes klar definieren" / Bundesverband Breitbandkommunikation begrüßt Initiative der EU-Kommission zur Regulierung des Glasfasernetzes der Telekom
(Bonn) - Der Bundesverband Breitbandkommunikation e. V. (BREKO) begrüßt die klare Positionierung der EU-Kommission für eine Vorab-Regulierung der Entgelte für den Zugang zum Glasfasernetz der Telekom. "Die Kommission setzt damit ein klares Zeichen gegen die Monopolisierung von Glasfaseranschlüssen durch die Telekom und öffnet das Glasfasernetz für die Investitionen von Wettbewerbern", erklärt BREKO-Geschäftsführer Dr. Stephan Albers. "Die kostenorientierte Regulierung von Zugangsentgelten des Ex-Monopolisten hat sich bereits beim Kupfernetz als entscheidendes Instrument zur Schaffung von Wettbewerb bewährt. Im Sinne eines zügigen Aufbaus moderner Glasfasernetze durch die Investitionen möglichst vieler Unternehmen werden wir auch hier auf eine Vorab-Regulierung der Zugangsentgelte der Telekom nicht verzichten können", so Albers weiter, "es ist wichtig, dass die Spielregeln für die Regulierung der Zugangsentgelte zur Glasfaser-Anschlussleitung des Marktbeherrschers klar definiert werden."
Die EU-Kommission hatte Ende vergangener Woche in einem Schreiben an die Bundesnetzagentur deren Entscheidung vom Januar 2011 beanstandet, die Entgelte der Telekom für den Zugang von Wettbewerbern zu ihrem Glasfasernetz lediglich einer nachträglichen Aufsicht zu unterwerfen. Die Kommission ist der zutreffenden Auffassung, dass eine lediglich nachträgliche Entgeltkontrolle den Wettbewerbern der Telekom keine ausreichende Rechtssicherheit bietet und daher nicht geeignet ist, wettbewerbliche Investitionen zu fördern. Die Bundesnetzagentur muss danach ihre ursprüngliche Entscheidung überarbeiten und hierbei den Bedenken der Kommission weitestgehend Rechnung tragen.
Darüber hinaus unterstreicht der BREKO die Forderung der Kommission, nach der sich die zu regulierenden Entgelte an den tatsächlichen Kosten für Glasfaserzugänge orientieren müssen. "Es wäre erheblich wettbewerbsverzerrend, wenn die Telekom von den Zugangsnachfragern die Wiederbeschaffungskosten für solche Netzkomponenten verlangen könnte, die tatsächlich schon abgeschrieben sind und auch nicht ausgetauscht werden", führt Albers aus, "die Wettbewerber würden dann den Netzausbau der Telekom subventionieren, während ihnen selbst notwendige Investitionsmittel entzogen würden."
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