Pressemitteilung | Berufsverband Niedergelassener Chirurgen Deutschland e.V. (BNC)

Spezialfachärztliche Versorgung: Bürokratiemonstrum ohne Nutzen für Ärzte und ihre Patienten

(Hamburg) - Der Berufsverband Niedergelassener Chirurgen (BNC) lehnt die Struktur der "spezialfachärztlichen Versorgung" im Referentenentwurf des GKV-Versorgungsgesetzes ab. Über das Leistungsspektrum und den Zugang von Fachärzten zu dieser neuen Versorgungsschiene soll nämlich ausschließlich der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) entscheiden. BNC-Präsident Dr. Dieter Haack fordert: "Die neue Versorgungsschiene gehört in die Hände der Bundesärztekammer, denn sie kontrolliert ohnehin die fachärztliche Weiterbildung und die Qualität in allen Versorgungsebenen." Haack erinnert daran, dass der neue Bundesärztekammer-Präsident Dr. Frank-Ulrich Montgomery intensive politische Diskussionen angekündigt hat: "Wir hoffen, dass die Bundesärztekammer bei der spezialfachärztlichen Versorgung nicht länger übergangen wird."

Die Folgen der geplanten Struktur wären nach Auffassung von Haack bedenklich: "Es ist falsch, dem G-BA als politisch gesteuerter Institution derart viel Macht einzuräumen. Unter dem Druck politischer Sparziele wird der G-BA viele niedergelassene Fachärzte von der spezialfachärztlichen Versorgung ausschließen." Der BNC kritisiert zudem das komplizierte Prozedere: "Der G-BA legt die Qualitätsvorgaben fest, niedergelassene Fachärzte müssen sich bei ihrer Landesbehörde, bei den Landesverbänden der Krankenkassen, der Kassenärztlichen Vereinigung und der Landeskrankenhausgesellschaft anmelden - und dies für einige wenige Leistungen, die ebenfalls vom G- BA festgelegt werden. Hier entsteht ein neues Bürokratiemonstrum!", warnt Haack.

Der BNC moniert außerdem, dass die geplante "spezialfachärztliche Versorgung" dem Gedanken von gleichberechtigter Kooperation zwischen ambulantem und stationärem Sektor widerspricht. "Ambulante Operateure haben in der Vergangenheit viele Leistungen aus dem stationären Bereich übernommen, ohne dass diesen Leistungen Geld gefolgt wäre oder die entsprechenden Arztbudgets (RLV und QZV) angepasst worden wären", schimpft Haack. Niedergelassene Fachärzte müssen trotz dieser vielen Stellschrauben alle Investitionen für die Ausstattung und die Qualitätssicherung in ihren Praxen aus eigener Tasche finanzieren, während Krankenhäuser von ihren Trägern bezuschusst werden. "Der geplante Investitionskostenabschlag von 5 Prozent für Leistungen am Krankenhaus kann dieses Ungleichgewicht nicht einmal ansatzweise beseitigen", erläutert Haack.

Quelle und Kontaktadresse:
Berufsverband Niedergelassener Chirurgen (BNC) Pressestelle Wulfsdorfer Weg 7, 22359 Hamburg Telefon: (040) 60329110, Telefax: (040) 60329118

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