Pressemitteilung | Bundesverband deutscher Banken e.V. (BdB)

Spekulationssteuer - Kursgewinne steuerfrei sichern

(Berlin) - Nur realisierte Kursgewinne sind echte Gewinne. Nach vier Jahren Börsenboom sollten Aktiensparer auch deshalb einmal überlegen, Gewinne mitzunehmen. Immerhin hat sich der Deutsche Aktienindex DAX seit dem Frühjahr 2003 mehr als verdreifacht. Hinzu kommt: Realisierte Kursgewinne sind nach geltendem Recht noch steuerfrei, wenn zwischen Kauf und Verkauf mehr als zwölf Monate liegen.

Verkaufen Anleger ihre Aktien vor Ablauf dieser Frist, müssen Veräußerungsgewinne komplett versteuert werden, sobald sie die Freigrenze von 512 Euro überschreiten. Für die Berechnung des Veräußerungsgewinnes gilt die Regel <>. Das heißt: Hat ein Anleger mehrfach Aktien eines Unternehmens gekauft und veräußert er davon einen Teil, dann gelten für den Fiskus die zuerst erworbenen Aktien auch als die zuerst wieder verkauften.

Wenn innerhalb der Zwölf-Monatsfrist mit Aktien Kursgewinne erzielt werden, unterliegen diese im Rahmen des so genannten Halbeinkünfteverfahrens nur zur Hälfte der individuellen Einkommensteuer im Gegensatz zu Anleihen oder Fonds. Zudem können im gleichen Zeitraum realisierte Kursverluste von den Gewinnen abgezogen werden.

Mit der geplanten Einführung der Abgeltungsteuer sollen Kursgewinne von Wertpapieren generell steuerpflichtig werden. Eine Sonderregelung ist jedoch für „Altbestände“, das heißt für Wertpapiere, die vor dem 1. Januar 2009 gekauft wurden, geplant. Für sie soll es bei der derzeit geltenden Regel bleiben, wonach Kursgewinne nach einem Jahr steuerfrei sind.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband deutscher Banken e.V. (BdB) Pressestelle Burgstr. 28, 10178 Berlin Telefon: (030) 16630, Telefax: (030) 16631399

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