Pressemitteilung | Verbraucherzentrale Brandenburg e.V.

Speiseinsekten: exotisch und gewöhnungsbedürftig / Studie der Verbraucherzentralen: Verbraucher:innen haben hohe Erwartungen an Kennzeichnung und Sicherheit der Produkte

(Potsdam) - Mehlwürmer, Grillen und Co. sind neuartige Lebensmittel, deren endgültige Zulassung in Europa noch überwiegend aussteht. Entsprechend werden sie nur selten im Handel angeboten und gelten bei Verbraucher:innen als Nischenprodukte. Gleichzeitig sind die Erwartungen an die Kennzeichnung und Sicherheit dieser Produkte hoch. Zu diesem Ergebnis kommt eine qualitative forsa-Befragung im Auftrag der Verbraucherzentralen. Die Befragung von Personen, die bereits insektenhaltige Lebensmittel gegessen haben oder bereit wären, diese zu probieren, bestätigt die Forderungen der Verbraucherzentralen nach verbindlichen Allergie- und Verwendungshinweisen.

Wahrnehmung insektenhaltiger Lebensmittel

Als Hauptargument für den Kauf von insektenhaltigen Lebensmitteln gaben die Befragten einen erwarteten hohen Proteinanteil und die Möglichkeit, Fleisch auf dem Speiseplan zu ersetzen, an. Gegen den Kauf sprechen die Unsicherheit über den Geschmack und die für einige Personen wenig ansprechende Optik der Tiere. "Gleichzeitig können sich die Teilnehmer:innen nur schwer vorstellen, sich an Insekten satt zu essen", so Annett Reinke, Lebensmittelexpertin der Verbraucherzentrale Brandenburg. "Aktuell werden die hohen Preise von den Befragten noch akzeptiert, da Insekten nur selten im Handel angeboten werden." Für einen alltäglichen Einsatz im Speiseplan müssten die Preise jedoch deutlich fallen, so ein Ergebnis der Befragung.

Kaum bekannt: allergenes Potenzial von Insekten

Vor allem Personen mit einer Unverträglichkeit gegen Krustentiere und Hausstaubmilben können auf Insekten allergisch reagieren. Das ist den meisten Befragten jedoch nicht bewusst, obwohl sie wissen, dass verschiedene Lebensmittel Unverträglichkeiten und Allergien auslösen können. Sie erwarten daher eine gut sichtbare Kennzeichnung auf der Verpackung - insbesondere für Allergiker.

"Wir schließen uns dieser Forderung an. Es muss verbindlich geregelt werden, dass auf der Vorderseite der Verpackung insektenhaltiger Lebensmittel eindeutig und gut erkennbar auf mögliche allergische Reaktionen auf Schalen- und Krustentiere sowie Hausstaubmilben hingewiesen wird", sagt die Expertin.

Kaufargument: hoher Proteingehalt

Vor allem sportliche, männliche Teilnehmer verbinden aufgrund der Werbung insektenhaltige Lebensmittel mit einem höheren Proteingehalt als herkömmliche. Zum Teil zu Unrecht: "Denn selbst wenn ein insektenhaltiges Produkt mit 'proteinreich' beworben wird, müssen nach den gesetzlichen Vorgaben lediglich 20 Prozent des Energiegehaltes auf Proteine entfallen", so die Lebensmittelexpertin. "Zudem werden Verbraucher:innen wohl nur geringe Mengen an Insekten verzerren, wodurch sich die tatsächliche Proteinaufnahme relativiert."

Nicht immer für den direkten Verzehr geeignet

Eine weitere Erkenntnis der Studie: Ohne klare Angaben zur Verwendung des insektenhaltigen Lebensmittels gehen die Befragten davon aus, dass sie das Produkt direkt verzehren können. Andernfalls erwarten sie einen konkreten Hinweis, etwa zur Erhitzung vor dem Verzehr. "Auch hier ist eine eindeutige Kennzeichnung zur Verwendung notwendig", so Reinke. "Denn Insekten sind ähnlich wie Fleisch mikrobiologisch sensibel. Mögliche Keime können nur durch ausreichendes Erhitzen abgetötet werden."

Quelle und Kontaktadresse:
Verbraucherzentrale Brandenburg e.V. Pressestelle Babelsberger Str. 12, 14473 Potsdam Telefon: (0331) 29871-0, Fax: (0331) 2987177

NEWS TEILEN: