Pressemitteilung | Verband der privaten Krankenversicherung e.V. (PKV) - Hauptgeschäftsstelle

SPD-Leitantrag zum Sonderparteitag trifft falsche Grundsatzentscheidung zum Krankengeld

(Köln) - Der Leitantrag schlägt vor, das Krankengeld „aus der paritätischen Finanzierung“ herauszunehmen. „Es soll nicht der Privatversicherung überlassen werden, sondern es soll bei der solidarischen Finanzierung der Versicherten bleiben.“

Verbandsdirektor Volker Leienbach sagt hierzu: „An dieser Stelle verstößt die SPD gegen ihre eigenen Grundsätze der Nachhaltigkeit und Generationengerechtigkeit. Die PKV hat ein sozialkonformes und nach den Grundsätzen der Nachhaltigkeit finanziertes Modell vorgelegt. Die SPD wäre gut beraten, sich hiermit inhaltlich auseinander zu setzen.“

Nur in der PKV wird für das Krankengeld eine Alterungsrückstellung gebildet, um nachwachsende Generationen zu entlasten. Auch ist der Verbleib des Krankengeldes in der GKV keineswegs „solidarisch“, denn hier müssen junge, in der Regel niedrig verdienende Beitragszahler die Krankengeldansprüche von älteren, höherverdienenden Versicherten mitfinanzieren. Das widerspricht allen Grundsätzen der Gerechtigkeit.

Nur im PKV-Modell wird zudem sichergestellt, dass in vollem Umfang die Lohnzusatzkosten entlastet werden. Allein die Arbeitnehmer werden mit den Beiträgen für die Krankengeldversicherung belastet und die Arbeitgeber werden in gleichem Umfang entlastet. Der Verbleib in der GKV würde hingegen dazu führen, dass neben den Arbeitgebern auch die Rentenversicherungsträger durch die Herausnahme des Krankengeldes aus der paritätischen Finanzierung entlastet würden. Damit würde ein deutlicher Teil der gewünschten Entlastung der Lohnzusatzkosten verpuffen.

Quelle und Kontaktadresse:
Verband der privaten Krankenversicherung e.V. Bayenthalgürtel 26, 50968 Köln Telefon: 0221/376620, Telefax: 0221/3766210

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