Pressemitteilung | Deutscher Journalisten-Verband e.V. (DJV) - Bundesgeschäftsstelle

SPD kassiert Arbeitnehmerrechte

(Berlin) - Vor dem Hintergrund der geplanten Zusammenlegung von SFB und ORB fordern der Deutsche Journalisten-Verband (DJV) sowie seine Landesverbände Berlin und Brandenburg die beteiligten Landesregierungen auf, die Mitbestimmungsrechte der insgesamt 1.900 festen und freien Mitarbeiter zu respektieren. Der am 3. Juni zwischen den Koalitionsvertretern von Berlin und Brandenburg ausgehandelte Staatsvertrag für die neue Rundfunkanstalt RBB beschneide in „eklatanter Art und Weise die Rechte der Mitarbeiter“, sagte der DJV-Vorsitzende Rolf Lautenbach am Donnerstag in Berlin. Es sei skandalös, dass ausgerechnet SPD-dominierte Landesregierungen Arbeitnehmerrechte beseitigten.
Nach dem Staatsvertrag soll zukünftig in der neuen Anstalt für die Personalvertretung und die Mitarbeiter das schwächere Bundespersonalvertretungsgesetz statt der bisher bei ORB und SFB geltenden Landespersonalvertretungsgesetze angewendet werden. Der DJV und der Journalisten-Verband Berlin hatten diese Regelung schon im Vorfeld der Verhandlungen stark kritisiert. Die Neuregelung führe zur Teil-Beseitigung der Mitbestimmung der Personalvertretungen in personellen, sozialen und wirtschaftlichen Angelegenheiten. Sie erleichtere zum Beispiel Kündigungen oder sonstige einseitige personelle Maßnahmen durch den neuen Sender.

Der DJV fordert, den weiteren Fusionsprozess in engster Abstimmung mit den Mitarbeitern und ihren Vertretungen zu gestalten. Insbesondere muss es darum gehen, sofort in Verhandlungen über die Absicherung der programmgestaltenden Freien im Fusionsprozess und darüber hinaus einzutreten sowie in der neuen Anstalt von Anfang an eine Vertretung für die freien Mitarbeiter zu installieren.

Unzureichend vertreten sieht der DJV die journalistische professionelle Kompetenz im Rundfunkrat: Den Journalisten organisierenden Gewerkschaften soll lediglich ein gemeinsamer Sitz nach dem Staatsvertrag zugebilligt werden soll. Die DJV-Landesverbände hatten aus sachlichen Gründen für sich Sitze im Rundfunkrat gefordert.

Ein Stück aus dem Tollhaus ist nach Auffassung des DJV die erklärte Absicht, ein Redaktionsstatut vom Intendanten aufstellen zu lassen. Ein Redaktionsstatut soll die interne Mitsprache der Journalistinnen und Journalisten im Hinblick auf ihre verfassungsrechtlich geschützte Funktion der Informationsverbreitung und Meinungsbildung sicherstellen. Es kennzeichne ein mangelndes Verständnis für die Rundfunkfreiheit und die Funktion eines Redaktionsstatuts als Mittler zwischen Intendant und Journalisten, wenn ausgerechnet diese nicht an seiner Erstellung beteiligt werden sollen.

Für den spätestens bis Juni nächsten Jahres neu zu wählenden Intendanten soll jetzt entgegen ursprünglicher Planungen doch eine Zwei-Drittel-Mehrheit erforderlich sein. „Hoffentlich gibt das nicht ein ähnliches Hickhack wie beim ZDF. Der RBB in seiner neuen Dimension und mit seinen vielen Mitarbeitern ist zu wichtig, als dass er durch eine öffentliche Diskussion beschädigt werden darf. Insgesamt muss man leider feststellen, dass es den SPD-dominierten Koalitionen nicht auf zukunftsfähige Regelungen bei der Fusion ankam, sondern auf die Absicherung staatlichen und parteipolitischen Einflusses“, sagte Lautenbach. Hier sei erneut eine Chance vertan worden, öffentlich-rechtlichen Rundfunk staatsfrei zu organisieren.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Journalisten-Verband e.V. (djv) Bennauerstr. 60 53115 Bonn Telefon: 0228/201720 Telefax: 0228/2017233

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