Pressemitteilung | Deutscher LandFrauenverband e.V. (dlv)

Sparvorgaben dürfen das Elterngeld nicht beeinflussen

(Berlin) - Der Deutsche LandFrauenverband (dlv) übt Kritik am Haushaltsentwurf 2024, der am 05.07.2023 von der Bundesregierung verabschiedet wurde. Statt den im Koalitionsvertrag geplanten und angesichts der steigenden Inflation dringend erforderlichen Erhöhungen der Elterngeldsätze, sind nun Kürzungen vorgesehen. Geplant ist eine Senkung der Grenze für das jährlich zu versteuernde Haushaltseinkommen von 300.000 Euro auf 150.000 Euro.

"Der weitere Leistungsausschlusses stellt einen verheerenden Rückschritt in Bezug auf die Gleichstellung dar", äußert sich Petra Bentkämper, Präsidentin des Deutschen LandFrauenverbandes. "Frauen tragen nach wie vor den Großteil der Sorgearbeit. Für den dlv ist es inakzeptabel, dass staatliche Anreize, die traditionellen Rollenbildern entgegenwirken sollen, nun reduziert werden."

Obwohl laut Bundesministerin Paus nur etwa 60.000 Familien von den geplanten Änderungen betroffen sind, ist die Neuregelung in Bezug auf die Gleichstellung nicht akzeptabel. Laut dem Institut der Deutschen Wirtschaft (IW) verdienen Frauen innerhalb der betroffenen Einkommensmodelle zumeist immer noch deutlich weniger. Der Wegfall des Elterngeldes erhöht die finanzielle Abhängigkeit, die durch Care-Arbeit und damit immer noch primär bei den Frauen entsteht. Zahlreiche Studien zeigen positive Entwicklungen in Hinblick auf die Geschlechtergleichstellung, seit der Einführung des Elterngeldes. Diese gilt es zu bewahren.

Neben den Einsparungen beim Elterngeld, sieht der dlv auch die geplanten Kürzungen beim BAföG, der Kindergrundsicherung und der Jugendverbandsarbeit kritisch. Die Armutsbekämpfung unterer Einkommensgruppen, die im Koalitionsvertrag festgesetzt ist, muss weiter vorangebracht werden.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher LandFrauenverband e.V. (dlv) Pressestelle Claire-Waldoff-Str. 7, 10117 Berlin Telefon: (030) 284492910, Fax: (030) 284492919

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