Sparkassen-Finanzgruppe setzt Brüsseler Vereinbarung präzise und lückenlos um
(Berlin) - Die Institute der Sparkassen-Finanzgruppe werden sich präzise an die mit der EU-Kommission zu Anstaltslast und Gewährträgerhaftung erzielten Vereinbarungen halten. Das erklärte der Deutsche Sparkassen- und Giroverband (DSGV) am 30. Juni in Berlin anlässlich von Presseberichten, die eine Abweichung von den Vereinbarungen unterstellt hatten.
Die notwendigen Gesetzesänderungen entsprechend der Brüsseler Vereinbarung seien bis Ende 2002 in allen Bundesländern lückenlos umgesetzt worden. Es gebe keine offenen Punkte mehr. Das habe auch die EU-Kommission bereits Anfang 2003 ausdrücklich bestätigt.
Gemäß der Vereinbarung entfällt ab dem 19. Juli 2005 die Anstaltslast. Die Gewährträgerhaftung besteht nur noch für solche Verbindlichkeiten fort, die bis zum 18. Juli 2005 vereinbart wurden, sofern ihre Laufzeit nicht über den 31. Dezember 2015 hinausreicht.
Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Sparkassen- und Giroverband e.V. , Berlin (DSGV)
Charlottenstr. 47, 10117 Berlin
Telefon: 030/20225-0, Telefax: 030/20225-250
Weitere Pressemitteilungen dieses Verbands
- Sparkassenpreis für Vorbilder im Sport 2018 geht an Kristina Vogel
- Deutsche Kreditwirtschaft fordert zügige Verabschiedung der Richtlinie zur Einlagensicherung / Strikte Trennung zur Abwicklungsfinanzierung
- Sparkassen laden zum Online-Bürgerdialog ein / Fahrenschon: "Nähe verpflichtet besonders zum Zuhören"