Pressemitteilung | Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V. (bpa) - Bundesgeschäftsstelle

Sparbeschlüsse gehen zu Lasten der Pflegebedürftigen

(Neu-Isenburg) - Am 10. Juni 2001 hat die Niedersächsische Landesregierung weitreichende finanzielle Einschnitte im Etat für 2002 und 2003 vorgegeben. Die kräftigsten Einsparungen treffen das Sozialministerium.

Insbesondere ist beabsichtigt, das Niedersächsische Pflegegesetz von 1996 zu kippen, wonach das Land die Investitionsaufwendungen von Sozialstationen und privaten ambulanten Pflegediensten bisher fördert.

Damit verabschiedet sich das Land Niedersachsen von einer vernünftigen Sozialpolitik, die gesetzlich vorsieht, dass zur finanziellen Förderung der Investitionskosten der Pflegeeinrichtungen Einsparungen eingesetzt werden sollen, die den Trägern der Sozialhilfe durch die Einführung der Pflegeversicherung entstehen (§ 9 SGB XI).

Das Gesamtvolumen von 40 Millionen Mark wird demzufolge als Konsequenz dieser Kahlschlagpolitik ab 2002 von den Pflegebedürftigen aufzubringen sein. Das bedeutet, Pflegebedürftige werden vermehrt zu Sozialhilfebedürftigen oder verzichten auf dringend benötigte Pflegeleistungen, um die zusätzlich aufzubringenden Eigenanteile zahlen zu können.

Konkret wird damit eine Konsolidierung des Haushaltes auf dem Rücken der Pflegebedürftigen ausgetragen. Der Hintergrund dieser Entscheidung dürfte größtenteils auf die Finanzmisere der Expo zurückzuführen sein, wonach das Land Niedersachsen den Löwenanteil der Schulden tragen muss.

Sollte sich der Sparbeschluss hinsichtlich der Investitionskostenförderung durchsetzen, ergeben sich hieraus für die ambulant versorgten Pflegebedürftigen folgende Konsequenzen: Die ca. 1200 ambulanten Pflegedienste Niedersachsens müssen die Ihnen entstehenden Investitionsaufwendungen nach dem Pflegeversicherungsgesetz auf die Pflegebedürftigen abwälzen. Die Pflegekassen sind nach dem Gesetz für die Investitionskostenübernahme nicht zuständig.

Auf jeden Pflegebedürftigen kommt deshalb folgende Zuzahlung ab 2002 in Betracht: Pflegedürftige der Stufe I (750 Mark Sachleistungsbezug) zahlen ca. 60 Mark, der Stufe II (1800 Mark Sachleistungsbezug) ca. 150 Mark und der Stufe III (2800 Mark Sachleistungsbezug) ca. 230 Mark aus der eigenen Tasche dazu. Für den Fall, dass der Pflegebedarf über die Deckelungsbeträge von 750 Mark, 1800 Mark und 2800 Mark hinaus geht, steigen die Zuzahlungsbeträge für Investitionskosten zu Lasten der Pflegebedürftigen nochmals im selben Verhältnis.

Können Pflegebedürftige die angegebenen Beträge nicht aus eigenen Mitteln aufbringen, bleibt der Gang zum Sozialamt nicht aus.

Sollten die Sparbeschlüsse nach dem Willen der Landesregierung verabschiedet werden, befürchten wir, dass ein erheblicher Teil der Pflegebedürftigen zu Sozialhilfeempfängern wird oder die Pflegebedürftigen, die die Investitionskosten aus eigener Tasche finanzieren müssen, ihre dringend benötigten Pflegesachleistungen reduzieren, damit die Eigenbeteiligung sinkt.

Damit wird ein zweites Problem offensichtlich: Mittels des sozialpolitisch eingeschlagenen Weges wird sich auch die qualitative pflegerische Versorgung verschlechtern, wenn Pflegebedürftige Pflegesachleistungen reduzieren.

Der Bundesverband privater Alten- und Pflegeheime und ambulanter Dienste e.V. fordert alle Landesparlamentarier auf, keine Konsolidierung des Landeshaushaltes auf dem Rücken der Pflegebedürftigen vorzunehmen.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband privater Alten- und Pflegeheime und ambulanter Dienste e.V. (bpa), Bundesgeschäftsstelle Oxfordstr. 12-16 53111 Bonn Telefon: 0228/604380 Telefax: 0228/6043899

NEWS TEILEN: