Spahn plant Zwangsmaßnahmen / Berufsfreiheit der Ärzteschaft gefährdet
(Köln) - Dient die Coronavirus-Pandemie als Vorlage für Eingriffe in die Berufsfreiheit der Ärzteschaft? Bundesgesundheitsminister Jens Spahn will das Infektionsschutzgesetz (IfSG) ändern und seine Befugnisse im Falle einer Epidemie mit nationaler Tragweite ausweiten. Der Hausärzteverband Nordrhein e.V. lehnt die in §5 Absatz 7 vorgesehenen Ermächtigungen des Bundesgesundheitsministeriums entschieden ab. Sie stellen einen Eingriff in das grundgesetzlich garantierte Recht zur Berufsausübung nach Artikel 12 dar. "Niemand darf zu einer bestimmten Arbeit gezwungen werden, außer im Rahmen einer herkömmlichen allgemeinen, für alle gleichen öffentlichen Dienstleistungspflicht", legt das Grundgesetz fest. Spahns Vorschlag ist ein klarer und unverhältnismäßiger Eingriff in die berufliche Freiheit der Ärzteschaft. Die Hausärzte Nordrheins sind empört.
Seit der Einführung des Grundgesetzes kommen die Ärzte ihrer Verpflichtung zur Versorgung der Bevölkerung zu jeder Zeit freiwillig und mit beispiellosem Einsatz nach. Neben der aktuellen Coronavirus-Pandemie verweisen die Hausärzte auf ihren Einsatz in der Bewältigung der Flüchtlingsversorgung. Die Gesetzesänderung in der vorliegenden Form muss verhindert werden, fordert der Hausärzteverband. Die parlamentarischen Vertreter auf Bundes- und Landesebene müssen jetzt und auch zukünftig derartigen Verwaltungsermächtigungen entgegentreten.
Die Vertreterversammlung der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein hat am vergangenen Freitag der Resolution der nordrheinischen Hausärzte zugestimmt. Alle parlamentarischen Vertreter auf Bundes- und Landesebene sind aufgefordert, die Verabschiedung des o. g. § 5 Abs. 7 zu verhindern und auch zukünftig derartigen Verwaltungsermächtigungen entgegen zu treten.
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