Spätestens ab Alter 30 mit privater Vorsorge beginnen
(Frankfurt/M.) - Die Zwischenbilanz der erstmals im Oktober 1998 aufgelegten AS-Fonds hätte laut BVI Bundesverband Deutscher Investment-Gesellschaften e.V. kaum besser ausfallen können. In den ersten beiden Jahren brachte die einmalige Anlage in AS-Fonds durchschnittlich 42,2 Prozent Wertsteigerung. Über dieses neue Alterssicherungssystem können breite Bevölkerungskreise an den positiven Entwicklungen der Aktien-, Renten- und Immobilienmärkte in einfacher Weise teilhaben und für das Alter vorsorgen.
Die letzten beiden Jahre seien insofern als Testphase prädestiniert gewesen, als sie sowohl ein kräftiges Auf und Ab an den Aktienmärkten, niedrige Zinsen und eine Bodenbildung bei der Wertentwicklung der Immobilien beinhalteten. Im Jahr 2000 bewiesen die AS-Fonds, dass sie in der Lage sind, Kursrückgänge am Aktienmarkt abzufedern. Der DAX verlor 7,5 Prozent; AS-Fonds legten dagegen durchschnittlich um 2,2 Prozent zu. Die durchschnittlichen Zwei-Jahres-Ergebnisse signalisieren so der BVI , dass mit den AS-Fonds eine effiziente Altersversorgung ähnlich wie in den USA Einzug in das deutsche Alterssicherungssystem gehalten habe.
Nicht zuletzt weist der BVI darauf hin, dass möglichst hohe Rendite und möglichst langer Anlagezeitraum die bestimmenden Faktoren zur Optimierung des Versorgungsniveaus seien. Welches Versorgungsniveau mittels AS-Fonds erreicht werden könne, zeige eine Studie der Universität Frankfurt am Main. Habe ein Anleger über 35 Jahre insgesamt 42.000 DM jährlich 1.200 DM vorschüssig in eine mittelgute AS-Fondsvariante eingezahlt, so betrage das erwartete Altersvorsorgevermögen gut 584.000 DM. Bei einem Anlagehorizont von 25 Jahren betrage das erwartete Vermögen lediglich 173.000 DM. Jeder sollte deshalb spätestens im Alter von 30 Jahren beginnen, für das Alter vorzusorgen.
Mit dem AS-System stehe so der BVI auch dem Mittelstand als bedeutendste Arbeitgebergruppe ein Alterssicherungssystem zur Verfügung, das mindestens ebenso effizient ist wie die betriebliche Altersvorsorge bei Großunternehmen. Es sei so der BVI weiter nicht nachvollziehbar, dass das Altersvermögensgesetz in der betrieblichen Alterssicherung den Wettbewerb zwischen einem individuellen Pensionsfondssystem, wie z.B. der AS-Investmentrente, und anderen Durchführungswegen wie z.B. Pensionskasse, U-Kasse und Direktversicherungen unterbindet.
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