Sozialversicherungsbeitrag unter 40 Prozent begrenzen
(Frankfurt am Main) - "Zum Jahreswechsel kommt die Rechnung für jahrelange Leistungsausweitungen in der gesetzlichen Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung mit einem Gesamtsozialversicherungsbeitrag nahe am Allzeithoch von 42 Prozent. Zusammen mit hohen Energie- und Bürokratiekosten ist dies ein Treibsatz zur Vernichtung von Arbeitsplätzen. Die Bundesregierung muss deshalb endlich Antworten darauf geben, wie die dramatisch ansteigenden finanziellen Lasten in der Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung begrenzt werden können. Je länger die Politik den schwierigen, aber längst überfälligen Diskussionen aus dem Weg geht und unpopuläre Entscheidungen aufschiebt, desto höher sind die Kosten für uns alle", erklärte Wolf Matthias Mang, Präsident der Vereinigung der hessischen Unternehmerverbände (VhU).
Schon mittelfristig drohe ohne Reformen ein Beitragssatz von bis zu 50 Prozent. Denn von Jahr zu Jahr wechselten mehr Arbeitnehmer in die Rente und im hohen Alter stiegen auch die Gesundheitsausgaben stark. Das hieße immer weniger Netto vom Brutto für Arbeitnehmer und weiter steigende Kosten für Arbeitgeber. „So kann es nicht weitergehen, wir dürfen die Kosten nicht einseitig bei der jüngeren Generation abladen. Wir brauchen eine Begrenzung des Gesamtsozialversicherungsbeitrags bei unter 40 Prozent, wie dies auch viele Jahre politischer Konsens war. Ebensowenig darf es eine außerordentliche Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze geben, die nichts anderes als eine getarnte Beitragserhöhung wäre. Statt immer mehr Geld in ein in Teilen ineffizientes Umlagesystem zu pumpen, sind Reformen und mehr kapitalgedeckte Vorsorge der Schlüssel für mehr Stabilität und Generationengerechtigkeit“, so Mang.
"Für eine nachhaltige Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherungen müssen die Gesundheitsstrukturen neu geordnet werden. Denn Deutschland hat eines der teuersten Gesundheitssysteme der Welt, bekommt dafür aber vielfach nur mittelmäßige Gesundheitsleistungen. Die Lebenserwartung in Deutschland liegt unterhalb des EU-Durchschnitts. Vor allen Dingen muss eine Krankenhausreform kommen, die eine bedarfsgerechte, qualitativ gute Versorgung der Bevölkerung sicherstellt. Auch die Eigenverantwortung der Versicherten muss durch mehr Selbstbeteiligung ausgeweitet werden, etwa durch Einführung einer Praxisgebühr für jeden Arztbesuch", sagte Mang.
„Auch die Landespolitik hat Anlass, sich für eine Begrenzung der Beitragslast einzusetzen. Denn immer höhere Beitragslasten treffen durch Steuerausfälle nicht nur den Bund, sondern auch Länder und Kommunen. Jeder zusätzliche Beitragssatzpunkt kostet Land und Kommunen in Hessen zusammen einen dreistelligen Millionenbetrag an entgangenen Steuereinnahmen“, sagte Mang.
"Für einen fairen Ausgleich zwischen den Generationen müssen sich die Älteren stärker an den demographischen Kosten beteiligen. Wir fordern deshalb eine längere Lebensarbeitszeit und insbesondere ein Ende der abschlagfreien Frühverrentung", sagte Mang.
"Um die explodierenden Beiträge zur gesetzlichen Pflegeversicherung in den Griff zu bekommen, muss der Beitragssatz eingefroren werden. Im Gegenzug sollte eine zweite, anwartschaftgedeckte Pflegeversicherung die Lücke zwischen der gedeckelten
Beitragsfinanzierung und den im Alter steigenden Pflegekosten schließen. Ein steuerfinanzierter sozialer Ausgleich kann dafür sorgen, dass einzelne Versicherte nicht durch die zusätzlich zu zahlende Prämie überfordert werden. Die geburtenstarken Jahrgänge 1955 bis 1969 übernehmen damit die Kosten für ihre Pflegebedürftigkeit zu einem guten Teil selbst und belasten damit nicht die nachfolgenden Generationen", so VhU-Präsident Mang.
„Beendet werden muss weiterhin die Verschiebung von Lasten vom Steuerzahler auf den Beitragszahler durch so genannte versicherungsfremde Leistungen oder gar durch Zweckentfremdung von Beitragsgeldern. Denn immer wieder greift der Bundesgesetzgeber in Zeiten klammer Haushalte in die Kassen von Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung. Es macht einen fundamentalen Unterschied, ob eine gesamtgesellschaftlich gebotene Sozialleistung wie etwa die Krankenversicherung von Bürgergeldempfängern von den Krankenkassenmitgliedern mit rund 10 Milliarden Euro zu Unrecht mitfinanziert werden muss. Denn so werden durch einen überhöhten Beitragssatz Arbeitnehmer und Arbeitgeber überproportional belastet, besonders aber Geringverdiener. Richtig ist die Finanzierung durch die Gesamtheit der Steuerzahler nach Leistungsfähigkeit“, sagte VhU-Präsident Wolf Matthias Mang abschließend.
Quelle und Kontaktadresse:
VhU - Vereinigung der hessischen Unternehmerverbände e.V. - Hauptgeschäftsstelle, Patrick Schulze, Geschäftsführer(in), Emil-von-Behring-Str. 4, 60439 Frankfurt am Main, Telefon: 069 95808-0, Fax: 069 95808-126