Pressemitteilung | k.A.

Sozialverband VdK warnt vor Nachteilen durch Zusatzbeitrag / Beitrag für Rentner darf nicht über 0,35 Prozent hinausgehen

(Bonn) - Der Präsident des Sozialverband VdK Deutschland, Walter Hirrlinger, hat die Einigung der Kassenzahnärzte mit den gesetzlichen Krankenkassen begrüßt, wonach für die Patienten bei den ab 2005 einzuführenden Festbeträgen für Zahnersatz keine Nachteile entstehen sollen.

Es dürfe allerdings nicht verschwiegen werden, dass ab 2005 alle Versicherten und Rentner einen obligatorischen Beitrag für Zahnersatz neu zu leisten hätten, sagte Hirrlinger. Bisher werde einerseits von einem zusätzlichen Beitrag von 0,35 Prozent ausgegangen, andererseits sei von acht Euro die Rede. Bei den Rentnerinnen und Rentnern mit beispielsweise einer Rente bis zu 1000 Euro oder bei Frauen mit einer Rente bis zu 650 Euro könnten jedoch diese acht Euro weit über 0,35 Prozent ausmachen, sagte der VdK-Präsident.

Hirrlinger appellierte an die Krankenkassen, dafür zu sorgen, dass die Rentnerinnen und Rentner nicht über diese 0,35 Prozent hinaus, bezogen auf die Rente, belastet werden.

Quelle und Kontaktadresse:
Sozialverband VdK Deutschland e.V. Wurzerstr. 4 a, 53175 Bonn Telefon: 0228/820930, Telefax: 0228/8209343

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