Pressemitteilung | Sozialverband VdK Deutschland e. V.

Sozialverband VdK lehnt Pflegevorsorgefonds weiter ab

(Berlin) - "Der geplante Pflegevorsorgefonds stellt keinen sinnvollen Beitrag für eine nachhaltige Finanzierung der Pflege dar. Die Pflegebedürftigen, insbesondere Demenzkranke, brauchen das Geld jetzt für nachhaltige Verbesserungen", erklärt Ulrike Mascher, Präsidentin des Sozialverbands VdK Deutschland. Hintergrund der Kritik ist die erste Lesung des Gesetzes zur Pflegereform am morgigen Freitag im Bundestag.

Laut Gesetzesentwurf soll der Pflegebeitragssatz zum 1. Januar 2015 um 0,3 Punkte steigen, weitere 0,2 Punkte sollen später dazukommen. Nach Berechnungen des VdK ist die Finanzierung einer großen Pflegereform mit einer Beitragssatzerhöhung von 0,5 Prozent finanzierbar. Allerdings will die Bundesregierung davon 0,1 Prozent für einen Pflegevorsorgefonds abzweigen. "Die im Vorsorgefonds gebundenen Mittel - 1, 2 Milliarden Euro jährlich - fehlen somit für dringend notwendige Leistungsverbesserungen in der Pflege, beispielsweise in der Ausbildung von Pflegekräften und in der Prävention. Wir müssen dafür sorgen, dass die pflegenden Angehörigen von heute nicht in wenigen Jahren ausgebrannt sind und die nächsten Pflegebedürftigen werden. Auch die von Minister Gröhe vor Monaten noch verkündete 10-tägige Lohnersatzleistung für pflegende Angehörige steht nicht in dem vorgelegten Entwurf", so Mascher.
Der VdK sieht auch die Finanzierung eines neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs in Frage gestellt, der aus Sicht des Verbands im Mittelpunkt einer Reform stehen sollte. "Ein solcher ganzheitlicher Pflegebedürftigkeitsbegriff würde vielen alten Menschen entgegenkommen, die zwar Hilfebedarf haben, aber bisher nicht den Kriterien der Pflegeversicherung entsprechen. Durch frühe Hilfen und rechtzeitige Wohnraumanpassungen könnten zum Beispiel mehr Menschen in ihrem gewohnten Umfeld bleiben. So würde man auch Vereinsamung oder Heimunterbringung vermeiden können", erklärt Mascher.
Auch der Einbezug der privaten Pflegeversicherung und die Schnittstellenprobleme zwischen Kranken- und Pflegeversicherung bleiben weiter ungelöst. Der VdK begrüßt zwar die kleinen Entlastungen für pflegende Angehörige, wie zum Beispiel die Anhebung um vier Prozent bei Pflegegeld und Pflegesachleistungen. Ein automatischer Inflationsausgleich sowie die rentenrechtliche Anerkennung von Pflege in der Pflegestufe 0 fehlen aber.
"Die zweite Stufe der Pflegereform muss jetzt zügig vorangetrieben werden, damit die Verbesserungen, auf die pflegebedürftige Menschen schon so lange warten, endlich umgesetzt werden", erklärt Mascher.

Quelle und Kontaktadresse:
Sozialverband VdK Deutschland e. V., Büro Berlin Pressestelle In den Ministergärten 4, 10117 Berlin Telefon: (030) 72629-0400, Fax: (030) 72629-0499

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