Pressemitteilung | k.A.

Sozialverband Deutschland begrüßt Verfassungsgerichtsurteil / Karlsruhe macht Weg frei für bessere Altenpflege

(Berlin) - Der Sozialverband Deutschland (SoVD) hat das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur bundeseinheitlichen Ausbildung in der Altenpflege als „überfälligen Fortschritt für Pflegebedürftige und das Pflegepersonal“ begrüßt. Es sei allerdings „höchst bedauerlich, dass die überflüssige Klage Bayerns eine bundeseinheitliche Ausbildung in der Altenpflege um fast zwei Jahre verzögert hat“, betonte SoVD-Vizepräsident Sven Picker am 24. Oktober in Berlin. Bayern habe damit den Pflegebedürftigen und den Pflegekräften „einen Bärendienst“ erwiesen.

Nach dem Verfassungsgerichtsurteil müssten alle Bundesländer die einheitliche Ausbildung in der Altenpflege jetzt „rasch und konsequent umsetzen“, verlangte Picker. Denn qualifiziertes Personal sei besser in der Lage, Pflegeprobleme wie Gewalt gegen Heimbewohner, Dekubitusgeschwüre oder Mangelernährung vorzubeugen, zu erkennen und zu beseitigen. Das auch heute schon vorhandene große Engagement der Pflegekräfte sei notwendig und gut. Es könne aber den Einsatz qualifizierter Fachkräfte nicht ersetzen.

Der derzeitige Flickenteppich mit 16 unterschiedlichen Landesausbildungsordnungen, Teilqualifikationen und Schnellausbildungen habe zu erheblichen Qualitätsmängeln in der Pflege geführt, meinte Picker. Jetzt sei endlich eine Ende absehbar. Das komme auch den Pflegekräften selber zugute. So sei bisher ein Wechsel in andere Bundesländer wegen der unterschiedlichen Anforderungen oft schwierig bis unmöglich gewesen. Positiv sei zudem, dass das Gesetz erstmals einen Vergütungsanspruch für Auszubildende vorsieht. „Diese Verbesserungen lassen hoffen, dass sich wieder mehr junge Menschen für Berufe in der Altenpflege entscheiden“, betonte der SoVD-Vizepräsident.


Quelle und Kontaktadresse:
Sozialverband Deutschland e.V. (ehemals Reichsbund) Beethovenallee 56-58 53173 Bonn Telefon: 0228/9564-0 Telefax: 0228/9564-145

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