Sozialstaatliche Seite muss mit berücksichtigt werden / Bundesverfassungsgericht hat nur einkommsteuerrechtliche Seite geprüft
(Berlin) - Der Präsident des Sozialverbandes VdK Deutschland, Walter Hirrlinger, hat den Deutschen Bundestag aufgefordert, bei seiner Entscheidung über das Alterseinkünftegesetz die Erklärung der seinerzeitigen Präsidentin des Bundesverfassungsgerichts, Jutta Limbach, zu beachten, wonach das Bundesverfassungsgericht lediglich die einkommensteuerrechtliche Seite geprüft aber die sozialstaatliche Seite außer Betracht gelassen habe.
Die Politik könne jedoch die sozialstaatliche Seite nicht außer Betracht lassen, sagte Hirrlinger. Nachdem die Hälfte der geleisteten Beiträge für die heutigen Renten aus versteuertem Einkommen stammten, müsse dieser sozialstaatliche Gesichtspunkt von der Politik bei ihrer Entscheidung mit berücksichtigt werden. Sonst müsse das Bundesverfassungsgericht diese Frage prüfen, so Hirrlinger.
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