Sozialpolitik: Rürup-Voschläge ein praktikabler Weg zum Übergang in die nachgelagerte Besteuerung der Renten
(Berlin) - Voraussichtlich im Herbst wird die Bundesregierung einen Gesetzentwurf Altersvorsorge vorlegen, der unter anderem auch einige problematische Neuregelungender Betrieblichen Altersvorsorge enthalten könnte. Der Gesetzentwurf wird durch ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2002 veranlasst.
Mit Urteil vom 06. März 2002 hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass bis spätestens mit Wirkung zum 01. Januar 2005 für die Zukunft eine steuerliche Gleichbehandlung von Pensionen, die bisher voll besteuert werden, und Renten, die bisher nur mit dem Ertragsanteil besteuert werden, zu erfolgen hat. Die Bundesregierung will daher ab 2005 schrittweise die steuerliche Abzugsfähigkeit von Arbeitnehmerbeiträgen zur gesetzlichen Rentenversicherung verbessern und gleichzeitig ebenso schrittweise auf die volle nachgelagerte Besteuerung der Renten übergehen. Um Vorschläge zur Umsetzung dieses Vorhabens zu erarbeiten, wurde eine Sachverständigenkommission zur Neuordnung der steuerrechtlichen Behandlung von Altersvorsorgeaufwendungen und Altersbezügen (sog. Rürup-Kommission) eingesetzt, die zwischenzeitlich ihren Abschlußbericht vorgelegt hat.
Wie der Handelsverband BAG in Erfahrung bringen konnte, wird derzeit im Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung intensiv an einem Gesetzentwurf zur Umsetzung der Vorschläge der Rürup-Kommission gearbeitet, der möglicherweise bereits im September als Referentenentwurf vorgelegt werden soll. Der Handelsverband BAG ist in einem Arbeitskreis Betriebliche Altersvorsorge der BDA vertreten, in dem die Vorschläge der Rürup-Kommission ausgewertet und Positionen der Arbeitgeber für das bevorstehende Gesetzgebungsvorhaben erarbeitet werden. In der ersten Sitzung des Arbeitskreises wurde in der letzten Woche festgestellt, dass die Vorschläge der Rürup-Kommission grundsätzlich einen praktikablen Weg zum Übergang in die nachgelagerte Besteuerung der Renten darstellen und einer wichtigen Forderung der Arbeitgeber entsprechen. In dem Abschlußbericht sind jedoch auch Vorschläge enthalten, die im Rahmen der Beratungen des Arbeitskreises als problematisch bewertet wurden:
- Altersvorsorgeprodukte werden nicht konsequent anhand von bestimmten Kriterien, sondern nur in Bezug auf die steuerrechtlichen Konsequenzen unterschieden. Diese unterschiedliche Behandlung von Altersvorsorgeprodukten kann im Bereich der Entgeltumwandlung zu einer unerwünschten Verdrängung der Betrieblichen Altersvorsorge durch neu zu entwickelnde private kapitalgedeckte Leibrentenversicherungen führen, obwohl beide Produkte die gleichen Voraussetzungen erfüllen.
- Die von der Sachverständigenkommission angeregte Abschaffung der pauschalen Besteuerung (§ 40 b EStG) ist steuersystematisch nicht zwingend erforderlich. Die geplante Einschränkung dieser Förderung der Betrieblichen Altersvorsorge ist problematisch, weil die pauschale Besteuerung von Altersvorsorgebeiträgen gerade im Bereich der Führungskräfte eine große Bedeutung hat.
Quelle und Kontaktadresse:
Bundesarbeitsgemeinschaft der Mittel- und Großbetriebe des Einzelhandels e.V. (Handelsverband BAG)
Atrium Friedrichstr., Friedrichstr. 60, 10117 Berlin
Telefon: 030/2061200, Telefax: 030/20612088
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