Sozialpolitik: Fünf handfeste Vorteile
(Berlin) - Im Rahmen der Rentenreform haben sich die intensiven Bemühungen der Arbeitgeberseite, auch der BAG, zugunsten einer besseren Regelung der betrieblichen Altersversorgung ausgezahlt. Dabei hat ohne Zweifel auch die Tatsache geholfen, dass neben Chemie auch ein großer Tarifbereich wie der Einzelhandel schon eine Tarifvereinbarung über Altersvorsorge abgeschlossen und damit die tarifliche Dimension der betrieblichen Altersversorgung unterstrichen hatte. Gegenüber dem Gesetzentwurf konnten fünf wichtige Punkte durchgesetzt werden:
1. Es werden sogenannte Pensionsfonds mit größeren Anlagenfreiheiten (fünfter Durchführungsweg) ermöglicht.
2. In Zukunft sind reine Beitragszusagen möglich (also keine regelmäßige Anpassungsverpflichtung).
3. Bei Pensionsfonds und Pensionskassen entfällt für die Beiträge die Pauschalsteuer (Brutto für Netto).
4. Bei arbeitgeberfinanzierten Aufwendungen soll die Steuer- und Beitragsfreiheit nicht im Jahre 2008 auslaufen.
5. Die Entgeltumwandlung kommt bei tariflichen Leistungen nur zum Zuge, wenn beide Tarifvertragsparteien zustimmen (Tarifvorbehalt).
Quelle und Kontaktadresse:
Bundesarbeitsgemeinschaft der Mittel- und Großbetriebe des Einzelhandels e.V.
Friedrichstr. 60
10117 Berlin
Telefon: 030/2061200
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