Sozialministerin missbraucht Pflegeurteil des Verfassungsgerichts
(Berlin) - Nur den Kopf schütteln kann man beim Deutschen Familienverband über den Vorschlag von Bundessozialministerin Ulla Schmidt, zur Umsetzung des Pflegeversicherungsurteils den Pflegebeitrag für Menschen ohne Unterhaltsverpflichtung zu erhöhen, statt die Beiträge für Eltern zu senken: Zuerst herrscht jahrelang Schweigen im Walde, wie die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts umgesetzt werden sollen und jetzt kommt ein Vorschlag, der Eltern um keinen Euro entlastet - sie werden sogar zusätzlich belastet, sobald die Kinder aus dem Haus sind. Hier wird eine familienorientierte Verfassungsvorgabe zur Sanierung eines kränkelnden Systems missbraucht, so Bundesgeschäftsführer Dr. Marcus Ostermann.
Das höchste Gericht hatte im April 2001 gefordert, Eltern zu entlasten, da sie mit Kindererziehung und Geldbeiträgen einen doppelten Beitrag für die Sozialversicherungssysteme leisten. Das Verfassungsgericht hat damit dem Gesetzgeber unmissverständlich aufgegeben, die Erziehung von Kindern beitragsmindernd zu berücksichtigen. Die jetzt geplante Lösung stellt diese Vorgabe auf den Kopf und dient nicht der Familiengerechtigkeit, sondern der Erwirtschaftung von Mehreinnahmen für die defizitäre Pflegesicherung auf dem Rücken der Familien, kritisiert man beim Deutschen Familienverband.
Familien sind es leider schon gewohnt, dass Verfassungsvorgaben stets auf dem denkbar niedrigsten Niveau umgesetzt werden. Aber dieser Vorschlag ist nicht einmal eine Minimallösung er scheint das Verfassungsgericht offensichtlich bewusst misszuverstehen, so Ostermann.
Der Deutsche Familienverband fordert die Politik auf, statt eines solchen Verwirrspiels ein durchdachtes Konzept zur Schaffung von Familiengerechtigkeit in der Sozialversicherung vorzulegen und das Existenzminimum von Eltern und Kindern generell von Sozialabgaben freizustellen.
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