Sozialhilfeträger schulden Pflegeeinrichtungen Millionenbeträge
(Kiel) - Die Sozialämter in Schleswig-Holstein haben bei zwei Dritteln aller Stationären Pflegeeinrichtungen Schulden in Millionenhöhe. Auch ein Drittel der ambulanten Pflegedienste leidet unter nicht bezahlten Rechnungen der Sozialhilfeträger. Das hat der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V. (bpa) in einer Blitzumfrage unter seinen Mitgliedsbetrieben in Schleswig-Holstein ermittelt.
Hochgerechnet auf alle Pflegeeinrichtungen in Schleswig-Holstein summieren sich die Sozialamtsschulden auf rund 20 Millionen Euro.
In der Umfrage meldeten 130 Einrichtungen konkrete unbezahlte Rechnungen der Sozialhilfeträger in Höhe von fast 1,9 Millionen Euro. Dabei bildet der Kreis Storman die traurige Spitze mit 650.000 Euro Außenständen, gefolgt von Lübeck (über 400.000 EUR), dem Kreis Rendsburg-Eckenförde (288.000 EUR) und der Stadt Kiel (250.000 EUR).
"Die Sozialhilfeträger bezahlen ihre Rechnungen nicht und gefährden damit die wirtschaftliche Basis einzelner Pflegeeinrichtungen. Das kann so nicht weitergehen", sagt der schleswig-holsteinische bpa-Landesvorsitzende Mathias Steinbuck, der selbst Pflegeeinrichtungen betreibt. "Wir hören als Ausreden immer wieder den Personalmangel in den Ämtern oder einen angeblich hohen Prüfaufwand." Bis zum abschließenden Bescheid und zur Begleichung der Rechnungen müssen die Einrichtungen diese Liquiditätslücke irgendwie kompensieren.
"Die Einrichtungen müssen pünktlich die Gehälter, Mieten, Steuern und Sozialabgaben zahlen. Wenn sich die Sozialhilfeeinrichtungen über jede vereinbarte Zahlungsfrist hinwegsetzen, kann die Luft da schon einmal dünn werden", sagt Steinbuck und verweist auf Insolvenzen und Schließungen von Pflegeeinrichtungen in der jüngeren Vergangenheit.
Das Problem werde in der Zukunft noch drängender, sagt der bpa-Landesvorsitzende voraus: "Immer mehr Menschen können die steigenden Eigenanteile im Heim nicht mehr bezahlen und sind dann auf Sozialhilfe angewiesen. Wenn sich die Zahlungsmoral der Sozialhilfeträger nicht massiv ändert, bedroht das die wirtschaftliche Stabilität der pflegerischen Versorgung in Schleswig-Holstein." Steinbuck fordert Kreise und Kommunen auf, im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten während der Bearbeitung einen Teil der Forderungen über Darlehen gegenüber den Antragsstellern zu gewähren.
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