Sozialhilfe: Wisconsin und das Deutsche Bundessozialhilfegesetz
(Bonn) - Mit einem Schreiben an die Regierenden Bürgermeister und Ministerpräsidenten der Länder hat sich die Arbeiterwohlfahrt (AWO) in die Diskussion um die Sozialhilfereformvorschläge des hessischen Ministerpräsidenten eingeschaltet. Der Bundesvorsitzende der AWO Manfred Ragati weist in seinem Brief darauf hin, dass sowohl die Gruppe der erwerbsfähigen Sozialhilfebezieher/-innen wie die für sie aufgewendeten Sozialhilfeleistungen den geringsten Anteil in der Sozialhilfe haben.
Alle Praktiker in den Arbeits- und Sozialverwaltungen seien sich im übrigen darin einig, dass die Schaffung von Kinderbetreuungseinrichtungen und die Übernahme der Kosten der Kinderbetreuung vielen erwerbsfähigen Alleinerziehenden den "Ausstieg" aus der Sozialhilfe ermöglichen würde. "Deshalb", schreibt Ragati, " müssen die Länder mit den Kommunen endlich flächendeckende und zeitflexible Kinderbetreuungseinrichtungen schaffen. Der Bund sollte dies mit Anreizfinanzierungen unterstützen".
Dass Reisen bildet konstatiere die AWO, schreibt Ragati, manchmal liege das Gute aber näher. Bereits im Oktober 2000 habe sich die AWO mit Reformvorschlägen an die Politik gewandt. Außer einigen erfolgreichen Modellversuchen in verschiedenen Kommunen und Ländern zur Eingliederung von Sozialhilfebeziehern seien jedoch kaum Initiativen ergriffen worden.
Die AWO appelliert nun erneut an die Ministerpräsidenten, auch wegen der einschlägigen deutschen Rechtsprechung zur Sozialhilfe, sich nicht an Wisconsin zu orientieren, sondern sich mit den Vorschlägen der AWO auseinander zu setzen, die im Interesse der Bezieher und Bezieherinnen von Sozialhilfeleistungen sowie der Kostenträger liegen.
Die Stellungnahme des AWO-Bundesvorstandes zur Reform der Sozialhilfe ist im Internet unter www.awo.org/aktuell/index.html veröffentlicht.
Quelle und Kontaktadresse:
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