Pressemitteilung | ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft

Sozialhilfe-Reform: Kostenfreie Kinderbetreuung für alleinerziehende Sozialhilfeempfänger bei Arbeitsaufnahme

(Berlin) - Für die schnelle Integration alleinerziehender Sozialhilfeempfängerinnen und -empfänger in den Arbeitsmarkt sind nach Auffassung der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) ausreichende und kostenfreie Kinderbetreuungsmöglichkeiten eine entscheidende Hilfestellung. "Für diesen Personenkreis müssen entweder die Kommunen kostenfreie Kinderbetreuungsplätze anbieten oder das Sozialamt muss die Gebühren übernehmen", erklärte ver.di-Bundesvorstandsmitglied Christian Zahn am 28. Januar in Berlin anlässlich einer Bundestagsanhörung zur Sozialhilfe-Reform.

Im Übrigen ermögliche das vorhandene Instrumentarium der Sozialhilfe bereits heute eine erfolgreiche Arbeitsförderung für erwerbsfähige Sozialhilfeempfänger. "Von den rund 900.000 arbeitsfähigen Sozialhilfebeziehern üben gegenwärtig 16 Prozent eine Voll- oder Teilzeittätigkeit aus, gut 12 Prozent sind in Aus- und Fortbildung und rd. 33 Prozent nehmen an beschäftigungspolitischen Maßnahmen teil", betonte Zahn. Von Vorschlägen für weitere obligatorische Beratungen, Assessement-Verfahren oder Einführung eines Case-Managements seien deshalb kaum zusätzliche arbeitsmarktpolitische Auswirkungen zu erwarten.

Der Gewerkschafter wies ferner die Behauptung zurück, Sozialhilfeempfängern fehle der notwendige finanzielle Anreiz, eine Erwerbstätigkeit aufzunehmen. Das Netto-Erwerbseinkommen von Alleinstehenden liege im Schnitt der unteren Lohngruppen derzeit rd. 50 Prozent über der maximal möglichen Sozialhilfe. Ehepaare mit zwei Kindern verfügten bei einer Hilfstätigkeit des Alleinverdieners immer noch über ein fast 20 Prozent über der Sozialhilfe liegendes Nettoeinkommen.

Quelle und Kontaktadresse:
ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft e.V. Potsdamer Platz 10 10785 Berlin Telefon: 030/69560 Telefax: 030/69563956

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