Pressemitteilung | Deutscher Städte- und Gemeindebund e.V. (DStGB)

Sozialhilfe darf nicht als Grundsicherung für die Rente missbraucht werden

(Berlin) - Der Deutsche Städte- und Gemeindebund lehnt Teile der von der Bundesregierung geplanten Rentenreform strikt ab. "Die kommunalfinanzierte Sozialhilfe soll im Rahmen des Rentenreformpaketes zu einer allgemeinen Grundsicherung umfunktioniert werden; damit würde eine Sozialhilfe de Luxe geschaffen mit nicht absehbaren finanziellen Folgen für die Kommunen", sagte das Geschäftsführende Präsidialmitglied Dr. Gerd Landsberg heute in Berlin fest.

Nachdem die bisher im Rahmen der Rentenversicherung vorgesehene Grundsicherung von den Rentenversicherungsträgern als nicht finanzierbar abgelehnt und in den Rentenkonsensgesprächen mit der CDU/CSU aus dem Reformpaket herausgenommen wurde, sollen nunmehr die Kommunen auch noch diese Aufgabe schultern. Auf klare Ablehnung des DStGB stoßen deshalb folgende Teile des Rentenreformpaketes:

Bei über 65-Jährigen und Erwerbsunfähigen ab dem 18. Lebensjahr wird Sozialhilfe unabhängig von Unterhaltsansprüchen gegenüber Kindern und Eltern gewährt; für den genannten Personenkreis wird die Sozialhilfe zum Lebensunterhalt um 17% pauschal erhöht; die Bedürftigkeitsprüfung erfolgt in der Regel nur einmal bei der Erstbewilligung der Sozialhilfe.

Würden diese Überlegungen Gesetz, stellt dies einen der schwersten Eingriff in das System der an der wirtschaftlichen Bedürftigkeit orientierten Sozialhilfe dar, der erste Schritt zu einer kommunal finanzierten Grundsicherung wäre getan, befürchtet Landsberg. Es bestehe die Gefahr, dass immer weiter Gründe gefunden werden, bestimmte Personen und Gruppen von den Leistungsprinzipien der Sozialhilfe auszunehmen. Das wäre, so Landsberg, der Anfang vom Ende der Sozialhilfe.

Landsberg sieht als Folge der geplanten Rentenreform eine Verschärfung der Altersarmut. Die zu erwartende Absenkung des Rentenniveaus auf unter 60%, unter Umständen bis zu 54 % selbst bei einem Rentner, der 45 Jahre in die Rentenkasse eingezahlt hat. Gemessen an der Sozialhilfeschwelle wird dies künftig in weitaus zahlreicheren Fällen als bisher mit dramatisch steigender Tendenz Altersarmut zur Folge haben. Besonders betroffen wären Bezieher niedriger Einkommen, Arbeitslose, geringer verdienende Frauen und Personen mit Brüchen in der Erwerbsbiographie, was besonders die Menschen in Ostdeutschland treffen würde. Betroffen wären aber auch Zuwanderer, die aufgrund des Alters bei Zuwanderung keine armutsfesten Anwartschaften für die Alterssicherung schaffen konnten.

Die vom Bund angebotene Erstattung in Höhe von 600 Mio. DM für entstehende Mehrausgaben lehnt der DStGB als unzureichend ab, da die Finanzmittel zum Ausgleich in die Länderkassen fließen, niemand aber vorhersagen könne, was davon für die Kommunen übrig bliebe; dieser Betrag viel zu niedrig, der DStGB geht von Mehrkosten von 1 bis 1,5 Mrd. DM mit einer dynamischen Entwicklung nach oben aus; Landsberg fordert Bundesregierung und Regierungsfraktionen auf, keine Beschädigung des Sozialhilfesystems zu beschließen. Notwendige Reformen zur zukunfts- und armutssichernden Rente müssen ohne Änderungen der Sozialhilfe verwirklicht werden. Dazu gehören auch Überlegungen über eine Verlängerung der Lebensarbeitszeit entsprechend der Verlängerung der Lebenserwartung oder der betrieblichen Altersversorgung.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB) Marienstr. 6 12207 Berlin Telefon: 030/773070 Telefax: 030/77307200

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