Pressemitteilung | Bundesverband Ambulante Dienste und Stationäre Einrichtungen e.V. (bad) - Bundesgeschäftsstelle

Sozialgerichtsverfahren sollen kostenpflichtig werden

(Essen) - Der Bundesrat plant, den Grundsatz der Kostenfreiheit im Sozialgerichtsverfahren aufzuheben. Mit einem entsprechenden Gesetzentwurf zur Änderung des Sozialgerichtsgesetzes muss sich nun der Bundestag beschäftigen. Ziel ist, die Zahl der Verfahren vor den Gerichten der Sozialgerichtsbarkeit einzuschränken und Verfahrenslaufzeiten zu verkürzen. Die Länderkammer hatte den Gesetzentwurf bereits im Februar 2004 beschlossen, nach dem im sozialgerichtlichen Verfahren die Gerichtskostenfreiheit für Versicherte, Leistungsempfänger und Behinderte zugunsten einer vom Verfahrensausgang abhängigen pauschalierten allgemeinen Verfahrensgebühr abgeschafft werden soll. Diese allgemeine Verfahrensgebühr soll neben die von den Leistungsträgern zu zahlende besondere Verfahrensgebühr treten, die unabhängig vom Verfahrensausgang zu entrichten ist.

Betroffen wären von dieser neuen Regelung auch Pflegebedürftige. Bislang waren Widerspruchsverfahren z.B. gegen die Pflege-Einstufung oder die Verweigerung wichtiger Hilfsmittel vor den Sozialgerichten für Versicherte kostenfrei. Diese zurzeit bestehende Gebührenfreiheit soll aufgegeben werden. Stattdessen soll eine allgemeine Verfahrensgebühr iHv 75 Euro vor den Sozialgerichten, von 150 Euro vor den Landessozialgerichten und von 225 Euro vor dem Bundessozialgericht eingeführt werden, die vorab zu zahlen ist. Zusätzlich zu dieser allgemeinen Verfahrensgebühr soll von den Prozessparteien, soweit es sich nicht um Versicherte, Leistungsempfänger und Behinderte handelt, eine besondere Verfahrensgebühr iHv 150, 225 bzw. 300 Euro entsprechend der jeweiligen Instanz erhoben werden - das gilt auch für klagende Pflegedienste.

Dass eine solche Regelung der Verfahrensflut Einhalt gebieten kann, bezweifelt Ulrich Kochanek, Hauptgeschäftsführer des bad e.V.: „Mit der Abschaffung der Kostenfreiheit im Sozialgerichtsverfahren steht eine Errungenschaft des Sozialstaates auf dem Prüfstand. Die Möglichkeiten der Rechtsdurchsetzung vor Gericht für unsere Mitglieder und deren Patienten werden drastisch eingeschränkt. Das ist nicht hinnehmbar!“

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband Ambulante Dienste und Stationäre Einrichtungen e.V. (bad) Pressestelle Krablerstr. 136, 45326 Essen Telefon: (0201) 354001, Telefax: (0201) 357980

NEWS TEILEN: