Pressemitteilung | Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg - Bezirksdirektion Stuttgart/Hauptgeschäftsstelle

Sozialgericht bestätigt KV NW: Kein psychotherapeutischer Versorgungsnotstand für Kinder im Raum Crailsheim

(Stuttgart) – Das Sozialgericht Stuttgart hat am 29. Juli die von einem Kinderarzt aus dem Raum Crailsheim unterstützte Klage abgewiesen. Mit der Klage sollte die Sonderbedarfszulassung eines Psychotherapeuten zur Versorgung von Kindern und Jugendlichen erreicht werden. Zuletzt hatte der Kinderarzt - auch öffentlich - sehr massive Vorwürfe gegen die Kassenärztliche Vereinigung Nord-Württemberg erhoben. Seiner Meinung nach stellte die KV NW nicht sicher, dass Kinder und Jugendliche ausreichende psychotherapeutische Hilfe erhielten. „Wir sehen uns in der Richtigkeit unseres Handelns bestätigt und hoffen, dass die unfaire Schlammschlacht gegen uns jetzt ein Ende hat", so der Vorstandsvorsitzende der KV NW Dr. med. Werner Baumgärtner.

Das Gericht entkräftete das Hauptargument des Klägers, dass Kinder und Jugendliche monatelang auf einen Therapieplatz warten müssten. Nur drei Kilometer von dem Kinderarzt entfernt liege eine entsprechende therapeutische Praxis, stellte das Gericht klar. Die dort tätige Therapeutin kann Notfälle innerhalb eines Tages aufnehmen. Reguläre Erstgespräche kommen innerhalb einer Frist von 6 Wochen zustande und der Therapiebeginn erfolgt spätestens nach drei Monaten. Dies seien vertretbare Wartezeiten - von einem Versorgungsengpass könne also nicht die Rede sein.

Baumgärtner: „Damit ist klar gestellt, dass die KV Nord-Württemberg ihrem Auftrag zur Sicherstellung auch der psychotherapeutischen Versorgung absolut gerecht wird. Die unhaltbaren Vorwürfe der vergangenen Wochen, in denen sogar behauptet wurde, die KV NW lasse selbstmordgefährdete Jugendliche im Stich, gehören nun hoffentlich der Vergangenheit an.“

Bei der Ausübung des Sicherstellungsauftrages muss sich die KV NW seit 1993 an die gesetzlichen Vorgaben der Bedarfsplanung und die damit verbundenen Zulassungsbeschränkungen halten. Der Bedarfsplan (erstellt vom Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen) bildet ab, wie viele Ärzte der verschiedensten Fachrichtungen für die Versorgung der Bevölkerung eines bestimmten Gebietes zur Verfügung stehen müssen. Wird dieser Versorgungsbedarf um 10 Prozent überschritten, muss eine Zulassungsbeschränkung ausgesprochen werden. „Im Bereich Crailsheim erreichen wir bei den Psychotherapeuten einen Versorgungsgrad von 149 Prozent, das bedeutet genau genommen eine Überversorgung“, erläutert Dr. Baumgärtner.

Quelle und Kontaktadresse:
Kassenärztliche Vereinigung Nord-Württemberg Albstadtweg 11, 70567 Stuttgart Telefon: 0711/78750, Telefax: 0711/7875274

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