Soziale Vermieter: Zweckentfremung von Wohnungen in Lübeck unterbinden
(Hamburg) - Die Lübecker Stadtverwaltung hat eine Satzung zur „Zweckentfremdung“ von Wohnraum vorgelegt. Ziel ist es, bestehende Wohnungen zu erhalten und vor Verwahrlosung zu schützen. Zudem soll Umnutzungen, zum Beispiel zu Ferienwohnungen, nur noch nach einer Genehmigung durch die Verwaltung zugelassen werden. Anlass für das Vorgehen der Stadt sei die häufige Umwandlung normaler in Ferienwohnungen. Der Verordnung muss die Bürgerschaft noch zustimmen.
Dazu erklärt Andreas Breitner, Direktor des Verbands norddeutscher Wohnungsunternehmen (VNW):
„Die sozialen Vermieter unterstützen die Vorschläge der Lübecker Stadtverwaltung und fordern die Bürgerschaft der Hansestadt auf, diesen zuzustimmen. Wir gehen sogar noch einen Schritt weiter und plädieren dafür, die Regelungen auf Anbieter von Ferienwohnungen wie Airbnb auszuweiten.
In angespannten Wohnungsmärkten dürfen bezahlbare Wohnungen nicht der normalen Vermietung entzogen und ‚zu Geld‘ gemacht werden. Das ist unanständig und unsozial. Auch Vermieter tragen eine soziale Verantwortung, selbst wenn sie nur eine oder zwei Wohnungen anbieten.
Eine massenhafte Zweckentfremdung von Wohnraum verschärft die Situation auf dem Wohnungsmarkt für jene Menschen, die es nicht so dicke haben. Wir wollen aber, dass Menschen, die dringend auf bezahlbaren Wohnraum angewiesen sind, nicht aus den Städten vertrieben werden, weil sie keine Unterkunft finden.
Wir wissen um die große (finanzielle) Bedeutung des Tourismus in Lübeck. Die Stadt soll natürlich attraktiv für Reisende aus aller Welt bleiben. Aber für Urlauber gibt es in der Hansestadt ausreichend Hotels, die im Übrigen mit ihren Abgaben und Steuerzahlungen maßgeblich zum Wohlstand der Stadt Lübeck beitragen.“
Quelle und Kontaktadresse:
(vnw) Verband norddeutscher Wohnungsunternehmen e.V., Oliver Schirg, Pressesprecher(in), Tangstedter Landstr. 83, 22415 Hamburg, Telefon: 040 520110