Soziale Vermieter: Kein Wildwest in Balkonien!
(Hamburg) - Die Deutsche Umwelthilfe unterstützt die Klage eines Paares aus Kiel, dessen Hausverwaltung die Anbringung einer Balkon-Solaranlage untersagt habe, teilte die Organisation am Donnerstag in Berlin mit. Die dpa zitiert den Anwalt, der die Kläger vor dem Kieler Amtsgericht vertritt. Er spricht von "fadenscheinigen Gründen» und einer "Salamitaktik".
Dazu erklärt Andreas Breitner, Direktor des Verbands norddeutscher Wohnungsunternehmen (VNW):
"Wir sind uns mit der Deutschen Umwelthilfe einig darüber, dass sogenannte Balkonkraftwerke einen Beitrag zur Energiewende leisten können. Allerdings wollen wir keine 'Wildwest in Balkonien!'
Üblicherweise ist im Mietvertrag vereinbart, dass eine bauliche Veränderung in der Wohnung oder auf dem Balkon grundsätzlich der Zustimmung des Vermieters bedarf. Das ist die aktuelle Rechtslage.
Die Installation einer Photovoltaikanlage, und darum handelt es sich bei den sogenannten Balkonkraftwerken, ist eine bauliche Veränderung. Es liegt im Ermessen des Vermieters, ob er dem Wunsch der Mieterin bzw. des Mieters zustimmt oder nicht.
Es ist verständlich, dass angesichts der Energiekrise Menschen vermehrt die 'Produktion von Solarenergie' in die eigene Hand nehmen wollten. Die Installation einer derartigen Anlage mag einfach sein, die Auswirkungen sind es jedoch nicht.
Besonders problematisch wird es, wenn bei der Anbringung der Anlage die Fassade des Gebäudes inklusive der Dämmung beschädigt wird. Dadurch können erhebliche Rückbaukostgen entstehen, die der Verursacher zu tragen hat.
Zudem können sich Nachbarn durch Blendwirkungen gestört fühlen. Auch Veränderungen am Erscheinungsbild eines Wohngebäudes bedürfen üblicherweise der Genehmigung des Vermieters.
Die im VNW organisierten Wohnungsunternehmen raten ihren Mieterinnen und Mietern, frühzeitig - am besten noch vor dem Kauf eines Balkonkraftwerks - Kontakt mit dem Vermieter aufzunehmen. Dann können frühzeitig Probleme aus dem Weg geschafft werden.
Die Tatsache, dass ein sogenanntes Balkonkraftwerk sich bei Berücksichtigung gesetzlichen Anforderungen für den Mieter 'nicht rechnet', darf nicht dem Wohnungsunternehmen angelastet werden."
Quelle und Kontaktadresse:
(vnw) Verband norddeutscher Wohnungsunternehmen e.V.
Oliver Schirg, Pressesprecher
Tangstedter Landstr. 83, 22415 Hamburg
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