Pressemitteilung | Sozialdienst katholischer Frauen Gesamtverein e.V. (SkF)

Sozialdienst katholischer Frauen spricht sich gegen ein Prostitutionsverbot aus - betroffene Frauen brauchen Unterstützung, kein Verbot

(Dortmund) - Auf die fatalen Folgen eines Sexkaufverbots für in der Prostitution tätige Frauen weist der Sozialdienst katholischer Frauen (SkF) anlässlich der erneuten Schließung der Bordelle hin. "Wir wissen von unseren Mitarbeiterinnen, die Frauen in der Prostitution beraten und unterstützen: Die Schließung der Bordellbetriebe und das Verbot dieser Tätigkeit in der Pandemie ist für die meisten Prostituierten eine Katastrophe", macht die SkF Bundesvorsitzende Hildegard Eckert deutlich.

Den betroffenen Frauen brechen sämtliche Einkünfte weg. In Folge können sie ihre Miete oder die Beiträge der Krankenversicherung nicht mehr bezahlen. Viele Frauen versorgen mit den Einkünften als Prostituierte ihre ganze Familie. Frauen, die seit 30 oder mehr Jahren ihr Geld in dem Milieu verdient haben, stehen plötzlich vor dem Nichts. Für nach dem Prostituiertenschutzgesetz gemeldete Frauen besteht teilweise die Möglichkeit, Leistungen nach SGB II zu beantragen. Doch den meisten Frauen stehen keine Leistungen der Sozialhilfe zu. SkF Ortsvereine helfen den Frauen aktuell mit Lebensmittelpaketen, Handyguthaben und weiteren Hilfen und sichern so ihre Existenz.

Diese Situation macht deutlich, dass das aktuell wieder diskutierte "Sexkaufverbot" keine Alternative ist. Verbote nutzen weder Frauen, die freiwillig in der Prostitution arbeiten noch denen, die Zwang und Gewalt ausgeliefert sind. Gerade für diese Gruppe würde ein Sexkaufverbot bedeuten, illegal und in größter Unsicherheit arbeiten zu müssen. Denn eines ist sicher: Prostitution würde durch ein Verbot nicht aufhören. "Deshalb setzt sich der Sozialdienst Katholischer Frauen dafür ein, erst einmal das geltende Recht konsequent umzusetzen und dann, wie vorgesehen, zu evaluieren, bevor über eine erneute Gesetzesänderung nachgedacht wird", macht Eckert deutlich.

So zeige sich in der aktuellen Rechtslage ein erheblicher Nachbesserungsbedarf beispielsweise beim Anmeldeverfahren und in der Gesundheitsberatung. Außerdem bestehe ein dringender Forschungsbedarf, um valide Informationen zur Zahl und zur Lebenssituation von in der Prostitution Tätigen in Deutschland zu bekommen. Die kursierenden Zahlen entbehrten jeglicher wissenschaftlichen Grundlage. "Zudem bedarf es einer deutlichen Verstärkung der Beratungs- und Unterstützungsangebote für die Betroffenen. Und die Frauen können nur erreicht werden, wenn sie legal arbeiten können", so Eckert.

Quelle und Kontaktadresse:
Sozialdienst katholischer Frauen Gesamtverein e.V. (SkF) Agnes-Neuhaus-Str. 5, 44135 Dortmund Telefon: 0231 5570260, Fax: 0231 55702660

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