Pressemitteilung |

SoVD zur Verabschiedung des SGB IX durch das Kabinett

(Bonn) - Der Sozialverband Deutschland (SoVD), ehemals Reichsbund, befürwortet grundsätzlich die Entscheidung, das Recht der Rehabilitation in einem eigenen Sozialgesetzbuch (SGB IX) zusammenzufassen und weiterzuentwickeln, sieht aber an dem gestern vom Kabinett verabschiedeten Gesetzentwurf noch Nachbesserungsbedarf. Morgen soll der Entwurf im Bundestag auf den Weg gebracht werden.

„Wir begrüßen die stärkere Vernetzung und Vereinheitlichung der zergliederten Strukturen und Zuständigkeiten im Reha-Bereich“, so Verbandspräsident Hans Fiedler. Positiv sei auch, dass anstelle von Sachleistungen in Einrichtungen die Betroffenen künftig auch Geldleistungen zur selbstbestimmten Gestaltung ihres Lebens wählen können (persönliches Budget).

Kritisch sieht der Verband, dass Leistungen der persönlichen und gesellschaftlichen Assistenz zur Gestaltung eines selbstbestimmten Lebens in dem Gesetz nicht vorkommen; vorgesehen sei lediglich der Rechtsanspruch auf eine Arbeitsassistenz. Notwendig sei, so Fiedler, diese Leistungen als „Dritte Säule“ den medizinischen und berufsfördernden Leistungen gleichzustellen und vom Bedürftigkeitsgrundsatz der Sozialhilfe zu befreien.

Scharf kritisiert der SoVD auch die vorgesehene Streichung der jährlichen Anpassung beim Übergangsgeld und Krankengeld, denn ein solcher Präzedenzfall könnte Schule machen bis hin zu Arbeitslosen und Rentnern.

Der SoVD fordert, dass das SGB IX für die Bundesregierung Anlass sein müsse, nun auch verstärkt auf ein Gleichstellungsgesetz für behinderte Menschen hinzuarbeiten – zumal solche Gleichstellungsregelungen einschließlich des Verbandsklagerechts zwischenzeitlich aus dem Entwurf für ein SGB IX herausgenommen wurden.

Quelle und Kontaktadresse:
Sozialverband Deutschland e.V. (ehemals Reichsbund) Beethovenallee 56-58 53173 Bonn Telefon: 0228/9564-0 Telefax: 0228/9564-145

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