Pressemitteilung | (SoVD) Sozialverband Deutschland - Landesverband Niedersachsen e.V.

SoVD: Wo bleibt das Gehörlosengeld in Niedersachsen?

(Hannover) - Wer gehörlos ist, hat an vielen Stellen zusätzliche finanzielle Belastungen. In vielen Bundesländern gibt es als Ausgleich das sogenannte „Gehörlosengeld“ – in Niedersachsen allerdings nicht. Um Betroffene zu unterstützen, fordert der Sozialverband Deutschland (SoVD) in Niedersachsen anlässlich des „Tags der Gehörlosen“ am 29. September die Einführung einer solchen Leistung und perspektivisch ein Teilhabegeld, das allen Menschen mit Behinderung zugutekommt.

In der Kommunikation sind gehörlose Menschen oft auf Gebärdensprachdolmetscher*innen angewiesen. Die Kosten dafür werden aber nur in bestimmten Fällen – etwa in Verwaltungsverfahren oder bei Schul- und Unibesuchen – übernommen. Wenn es um private Angelegenheiten wie zum Beispiel den Elternabend, ein ehrenamtliches Engagement oder ein Beratungsgespräch geht, bleiben Betroffene auf den Kosten sitzen. Das betrifft auch die Anschaffung von weiteren Kommunikationsmitteln. Ein Gehörlosengeld kann hier Abhilfe schaffen. „In Berlin, Brandenburg oder Nordrhein-Westfalen gibt es so eine Unterstützung schon lange. Sie liegt zwischen 50 und 160 Euro monatlich und ist für Gehörlose eine wertvolle Hilfe. Es ist für uns völlig unverständlich, dass es so eine Leistung bei uns in Niedersachsen nicht gibt“, sagt Dirk Swinke, Vorstandsvorsitzender des SoVD in Niedersachsen, und ergänzt: „Im Vorfeld der Landtagswahl hat die SPD ein Gehörlosengeld befürwortet und die Grünen wollten sogar ein Teilhabegeld einführen. Da stellt sich natürlich die Frage, warum das Thema nicht längst auf der Agenda steht.“

Langfristig gesehen muss aus Sicht des größten Sozialverbands in Niedersachsen ein Teilhabegeld für alle Menschen mit Behinderung kommen. „Die Landesregierung muss mit gutem Beispiel vorangehen, zunächst ein Gehörlosengeld einführen und sich dann mit einer Bundesratsinitiative dafür einsetzen, dass es eine deutschlandweit einheitliche Lösung für ein Teilhabegeld gibt“, fordert Swinke. Nur so könne Betroffenen ein maximales Maß an Flexibilität und Selbstbestimmung gegeben werden.

Quelle und Kontaktadresse:
(SoVD) Sozialverband Deutschland - Landesverband Niedersachsen e.V., Elin Schweiger, Referent(in), Herschelstr. 31, 30159 Hannover, Telefon: 0511 701480, Fax: 0511 7014870

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