Pressemitteilung | k.A.

SoVD und Volkssolidarität fordern: Renten und Einkommen Ost schnell angleichen

(Berlin/Bonn) - Der Sozialverband Deutschland (SoVD) und die Volkssolidarität Bundesverband haben eindringlich vor massiver Altersarmut in den neuen Bundesländern gewarnt, die nur durch eine rasche Angleichung der Renten und Einkommen noch in Grenzen gehalten werden könne. Dazu müsse der Rentenwert Ost (derzeit 87,8 Prozent des Westniveaus) ab 2003 jedes Jahr um 3 Prozentpunkte angehoben werden. Damit wäre die Rentenangleichung im Jahr 2007 erreicht, erklärten die beiden Verbände mit zusammen einer Million Mitglieder am 30.08. in Berlin. Nötig sei zudem eine Rentenniveausicherungsklausel, die bei geschlossenem Versicherungsverlauf ein Nettorentenniveau von dauerhaft 70 Prozent garantiere. Zudem müsse jeder Arbeitgeber verpflichtet werden, für jeden Beschäftigten eine paritätisch finanzierte betriebliche Altersversorgung aufzubauen.

Die Steigerungsraten von 3 Prozentpunkten für die Ostrenten müssten unabhängig und zusätzlich zu den normalen Rentenanpassungen erfolgen, verlangten die Präsidenten Peter Vetter (SoVD) und Prof. Dr. Gunnar Winkler (Volkssolidarität). Da die Angleichung der Lebensverhältnisse und damit auch der Renten eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe sei, müssten die zusätzlichen Angleichungsbeträge aus Steuermitteln finanziert werden. Hinsichtlich der Angleichung der Löhne und Gehälter seien die Tarifpartner weiter besonders gefordert. Sollte die Politik nicht handeln und klare Perspektiven schaffen, wäre der soziale Frieden in Deutschland "überaus gefährdet".

Die Präsidenten der beiden Sozialverbände erinnerten daran, dass den Bürgern nach der Einheit eine Angleichung der Lebensverhältnisse bis zum Jahr 1996 versprochen worden sei. Zur Begründung ihrer Forderungen verwiesen Vetter und Winkler darauf, dass durch hohe Arbeitslosigkeit und den weit verbreiteten Niedriglohnsektor in Ostdeutschland schon jetzt stark wachsende Altersarmut absehbar sei. Der Altenbericht der Bundesregierung gehe von einer Zunahme der Sozialhilfeempfänger im Osten um rund ein Drittel aus. Das könne auch durch die Riesterrente nicht aufgefangen werden. Denn entweder fehle schlichtweg das Geld dafür oder die Sparleistungen seien wegen niedriger Einkommen zu gering, um Altersarmut zu verhindern.

Zudem sorge die Riestersche Rentenreform für ein weiteres Absinken des Rentenniveaus, kritisierten Vetter und Winkler. In den neuen Ländern sei die Sozialrente für die allermeisten Bürger aber das einzige Alterseinkommen, weil sie keine Chance in der DDR gehabt hätten, Vermögen oder Immobilienbesitz zu erwerben. Nicht einmal jeder zehnte Arbeitnehmer im Osten habe einen Anspruch auf Betriebsrenten. Von Altersarmut bedroht seien vor allem die ostdeutschen Frauen. Deshalb müsse die staatliche Förderung der Riesterrente für ostdeutsche Versicherte um eine Pauschale von mindestens 13 Prozent angehoben werden.

Gerade für die neuen Länder müsse die soziale Rentenversicherung "verlässlich garantieren, dass im Alter eine ausreichende Rente gewährt wird, die einen Rückgriff auf Sozialhilfe oder die neue Grundsicherung nicht notwendig macht", forderten Vetter und Winkler. Die Präsidenten erneuerten ihre gemeinsame Forderung, die Solidargemeinschaft der Rentenversicherung durch die Einbeziehung aller Erwerbstätigen durchgreifend zu stärken.

Quelle und Kontaktadresse:
Sozialverband Deutschland e.V. (ehemals Reichsbund) Beethovenallee 56-58 53173 Bonn Telefon: 0228/9564-0 Telefax: 0228/9564-145

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