SoVD-Präsident Peter Vetter stellt Reformvorschläge zur Rente vor: Umfassende Strukturreform statt einseitiger Leistungskürzungen
(Berlin) Der Sozialverband Deutschland (SoVD) hat zwei Tage vor dem offiziellen Abschlussbericht der Rürup-Kommission, die massive Rentenkürzungen anstrebt, Vorschläge für eine für Beitragszahler und Rentner sozial verträgliche Rentenreform vorgelegt. Durchgreifende Leistungskürzungen sind keine Antwort auf die drängenden Fragen der strukturellen Weiterentwicklung der Alterssicherung in Deutschland. Wir verlangen von der Bundesregierung ein überzeugendes Gesamtkonzept, für das wir heute einzelne Bausteine liefern, betonte SoVD-Präsident Peter Vetter. Sein Verband lehne unter Hinweis auf die erheblichen Vorleistungen der Versicherten und Rentner jegliche weiteren Einschnitte bei Renten und Rentenniveau ab.
Die von der Rürup-Kommission vorgeschlagenen weiteren Leistungskürzungen durch Nachhaltigkeitsfaktor, höheres Renteneintrittsalter oder Sonderbeitrag der Rentner zur Pflegeversicherung sind nach Vetters Ansicht nicht akzeptabel. Sie würden die zentrale Aufgabe der gesetzlichen Rentenversicherung beseitigen, nämlich die Vermeidung von Altersarmut durch Renten deutlich oberhalb der Sozialhilfe. Die der gesetzlichen Rente zugewiesene Lohnersatz- und Lebensstandardsicherungsfunktion würde endgültig zerstört. Dies aber würde automatisch die solidarische Pflichtversicherung in Frage stellen.
Der SoVD hat deshalb folgende Alternativen erarbeitet:
1. Wirtschaft und Arbeitsmarkt müssen gestärkt werden, um die Zahl der Beschäftigten und damit der Beitragszahler spürbar anzuheben. Dazu gehört insbesondere die Förderung der Erwerbstätigkeit von Frauen, u.a. durch familiengerechte Arbeitszeiten und ganztägige Kinderbetreuungseinrichtungen.
2. Wir brauchen eine obligatorische dynamische Betriebsrente als Zusatzversorgung, paritätisch finanziert von Arbeitgebern und Arbeitnehmern.
3. Die Riesterrente muss entbürokratisiert werden, bestehende Benachteiligungen für Frauen, ältere Arbeitnehmer und Beschäftigte im Niedriglohnbereich müssen beseitigt werden.
4. Für Arbeitslose müssen wieder Rentenbeiträge entrichtet werden, die sich an der Höhe des vorherigen Arbeitsentgelts bemessen.
5. Durch gezielte Förderung der Beschäftigung älterer Arbeitnehmer muss das tatsächliche Renteneintrittsalter von derzeit 60 Jahren möglichst nahe an die gesetzliche Grenze von 65 Jahren angehoben werden.
6. Wir brauchen eine Bürgerversicherung, die stufenweise alle Erwerbstätigen in die gesetzliche Rentenversicherung einbezieht.
7. Zur gerechten Lastenverteilung und zur Stabilisierung der Alterssicherung müssen die Beiträge auf eine breitere Bemessungsgrundlage gestellt werden. Deshalb sollte neben dem geltenden Arbeitgeberanteil ein zusätzlicher Wertschöpfungsbeitrag von jenen Betrieben erhoben werden, die trotz hoher Produktivität und hoher Gewinne durch gleichzeitige Rationalisierung mit immer weniger Personal auskommen.
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