Pressemitteilung | k.A.

SoVD lehnt Sonderbeitrag für Zahnersatz ab

(Berlin) - SoVD-Präsident Adolf Bauer erklärt: Wir begrüßen zwar, dass die unsinnige Ausgliederung des Zahnersatzes aus dem Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen vom Tisch ist. Den nun vorgelegten Gesetzentwurf zur Zahnersatz- und Krankengeldversicherung halten wir allerdings ebenfalls für problematisch. Wir lehnen es ab, dass das Prinzip der paritätisch finanzierten Krankenversicherung weiter ausgehöhlt wird. Die Kosten für Zahnersatz und Krankengeld sollen ab dem 1. Juli 2005 den Arbeitnehmern allein aufgebürdet werden. Sie sollen dafür 0,9 Beitragspunkte zusätzlich aufbringen. Diesen Sonderbeitrag, der einseitig zu Lasten der Arbeitnehmer geht, lehnen wir ab. Für einen Durchschnittsverdiener mit einem Bruttoeinkommen von 2.000 Euro bedeutet dies eine zusätzliche Belastung von acht Euro monatlich für den Zahnersatz und zehn Euro monatlich für das Krankengeld. Dies ist eine erhebliche zusätzliche Belastung für die Arbeitnehmer, auf die bereits im Zuge der Gesundheitsreform Milliardenbeträge abgewälzt worden sind. Wir befürchten, dass die erneute Belastung der Arbeitnehmer zu einem weiteren Kaufkraftverlust führen und damit das Konsumklima belasten wird. Wir erteilen den Überlegungen von Finanzminister Hans Eichel, wegen der einbrechenden Tabaksteuereinnahmen den festen Steuerzuschuss für die Krankenkassen zu verringern, eine klare Absage. Die Zusagen dürfen nicht in Frage gestellt werden. Wir setzen uns mit Nachdruck dafür ein, dass versicherungsfremde Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen steuerfinanziert werden.

Quelle und Kontaktadresse:
Sozialverband VdK Deutschland e.V. Wurzerstr. 4 a, 53175 Bonn Telefon: 0228/820930, Telefax: 0228/8209343 SoVD-Bundesverband Dorothee Winden, Pressestelle Stralauer Str. 63, 10179 Berlin Telefon: 030/726222129 Telefax: 030/726222328

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