SoVD fordert: Pflegeversicherung qualitätsorientiert weiterentwickeln
(Berlin) - Der Sozialverband Deutschland hat davor gewarnt, die Leistungen der Pflegeversicherung für stationäre Pflege zu kürzen. Die im Eckpunktepapier des Ministeriums für Gesundheit und Soziale Sicherung vorgesehene Absenkung der stationären Beiträge führe dazu, dass die stationär betreuten pflegebedürftigen Menschen wieder verstärkt auf Sozialhilfe angewiesen seien. "Damit wird das Ziel der Pflegeversicherung aufgegeben, die Menschen vor dem Gang zum Sozialamt zu bewahren", kritisierte Adolf Bauer, Präsident des SoVD, in Berlin.
Viele andere Vorhaben des Ministeriums zur Reform der Pflegeversicherung bewertete Bauer dagegen als äußerst positiv. So entspreche die Einführung eines persönlichen Budgets dem Wunsch vieler pflegebedürftiger Menschen, autonom zu leben und im Rahmen des so genannten Arbeitgebermodells ihre Pflege und Betreuung selbst zu organisieren. "Entscheidend ist, dass das persönliche Budget individuell und bedarfsgerecht ausgestaltet wird. Diese neue Leistungsart darf aber nicht als Anlass für Leistungskürzungen missbraucht werden", forderte Bauer.
Ausdrücklich begrüßte Bauer die Absicht des Ministeriums, die Leistungen von Kranken- und Pflegeversicherung besser aufeinander abzustimmen. Denn insbesondere im Hinblick auf rehabilitative Therapien funktioniere die Versorgung pflegebedürftiger Menschen wegen der Zuständigkeit verschiedener Kostenträger derzeit nur mangelhaft. Der Grundsatz "Prävention und Rehabilitation vor Pflege" werde zum Leidwesen der betroffenen Menschen in der Praxis kaum umgesetzt. Dabei könne mit der konsequenten Umsetzung dieses Grundsatzes auch "jede Menge Geld gespart werden", so Bauer.
Auch mit dem vorgesehenen pauschalen Zeitzuschlag von 30 Minuten Hilfebedarf für Menschen mit eingeschränkter Alltagskompetenz bei der Begutachtung der Pflegebedürftigkeit sei ein erster wichtiger Schritt getan. "Das Ministerium hat erkannt, dass der gesetzlich fixierte Begriff der Pflegebedürftigkeit den Bedürfnissen geistig und psychisch kranker und behinderter Menschen nicht gerecht wird", äußerte sich Bauer. Im Sinne einer ganzheitlichen Betrachtungsweise müsse jedoch der gesamte Zeitaufwand für Beaufsichtigung und Betreuung dieses Personenkreises bei der Feststellung von Pflegebedürftigkeit berücksichtigt werden.
Nach wie vor kritisiert der SoVD allerdings mit Schärfe, dass Rentnerinnen und Rentner künftig den Beitrag zur Pflegeversicherung in voller Höhe tragen sollen.
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