Pressemitteilung | k.A.

SoVD fordert: „Hände weg von Rentensteuer“

(Berlin) - Der Sozialverband Deutschland (SoVD) hat anlässlich der Anhörung des Bundesverfassungsgerichts zur Besteuerung von Renten und Pensionen Politiker und das höchste Gericht aufgerufen, "eindeutig gegen eine höhere Besteuerung der Altersrenten Stellung zu beziehen". Es gebe keinen Grund, nach zahllosen Rentenkürzungen und der Absenkung des effektiven Rentenniveaus durch die jüngste Reform die Renten über höhere Steuern weiter zu schmälern, betonte SoVD-Präsident Peter Vetter. Auch ein Vergleich von Nettorenten und Nettopensionen rechtfertige das nicht.

Der SoVD verweigere sich keiner Reform der Besteuerung der Alterseinkünfte, stellte Vetter klar. Er kündige aber schon jetzt entschiedenen Widerstand gegen alle Versuche an, dies zum Vorwand zu nehmen, die Rentner erneut zur Kasse zu bitten und damit die Lebensstandardsicherung der Sozialrenten de facto endgültig abzuschaffen.

In seinem Grundsatzurteil von 1980 habe das Verfassungsgericht in der unterschiedlichen Besteuerung von Renten und Pensionen keinen Verstoß gegen das Grundgesetz festgestellt. Aufgrund damaliger Prognosen wurde lediglich das Ausmaß der steuerlichen Bevorzugung der Altersrentner künftig für korrekturbedürftig erachtet, erläuterte Vetter. Diese Prognosen hätten sich jedoch nicht bestätigt. So sei die Steuerlast der Pensionäre inzwischen durch Anhebung des steuerlichen Existenzminimums, der Werbungskostenpauschale und des Versorgungsfreibetrags deutlich gemindert worden. Parallel seien die Nettorenten durch zahlreiche Leistungskürzungen gesunken. Eine höhere Rentensteuer sei auch verfassungsrechtlich überaus bedenklich, weil der überwiegende Teil der Sozialversicherungsbeiträge bereits aus versteuertem Einkommen stamme. Eine höhere Rentensteuer würde automatisch zu einer Doppelbesteuerung und damit zu einer Strafsteuer für Rentner werden.

Es gebe auch überhaupt keinen Spielraum für eine höhere Besteuerung, unterstrich Vetter. Die tatsächlichen Rentenzahlbeträge in Westdeutschland lägen bei den Männern bei etwa 1.855 DM und bei den Frauen sogar nur bei etwa 900 DM. Wer diese Beträge durch eine höhere Steuer weiter verringern wolle, verweise Rentner und Rentnerinnen massenweise auf die Sozialhilfe und führe damit die Rentenversicherung ad absurdum. Arbeiter mit einem Durchschnittsverdienst müssten heute schon 29 Jahre Beiträge entrichten, um eine Rente in Höhe der Sozialhilfe zu bekommen.

Einer Steuerpolitik nach dem Motto : "Wo nichts ist, kann man immer noch etwas holen," werde der SoVD mit allen Mitteln bekämpfen, kündigte Präsident Vetter an.

Quelle und Kontaktadresse:
Sozialverband Deutschland e.V. (ehemals Reichsbund) Beethovenallee 56-58 53173 Bonn Telefon: 0228/9564-0 Telefax: 0228/9564-145

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