Pressemitteilung | k.A.

SoVD begrüßt Vorschaltgesetz im Gesundheitswesen / Ärzte dürfen nicht zu Lasten der Patienten sparen

(Berlin) - Der Sozialverband Deutschland (SoVD) hat das geplante Vorschaltgesetz als sozial ausgewogen begrüßt und gleichzeitig Ärzte und Kliniken gewarnt, die geplante "Nullrunde" zum Vorwand für eine schlechtere medizinische Versorgung der Patienten zu nehmen. "Wenn Ärztepräsident Hoppe heute schon eine drastische Verschlechterung der Patientenversorgung und lange Wartezeiten an die Wand malt, dann beweist das nur, dass es den Ärzten offenbar nur um ihre eigenen Pfründe geht", kritisierte SoVD-Präsident Peter Vetter am 31. Oktober in Berlin. Offenbar planten sie bereits jetzt, Einsparungen auf die Patienten abzuwälzen.

Die Mediziner in Praxen und Kliniken sollten die Nullrunde vielmehr nutzen, um die überall vorhandenen Unwirtschaftlichkeiten energisch zu beseitigen - sei es bei der Medikamentenversorgung, den Doppeluntersuchungen, überflüssigem Röntgen oder bei oft unnötigen Operationen, mahnte Peter Vetter. Dann bliebe immer noch genug Geld übrig, um die Patienten vollwertig zu versorgen und Kliniken und
Ärzte angemessen zu bezahlen. Die ebenfalls geplante gesetzliche Festschreibung der Krankenkassenbeiträge und der Verwaltungsausgaben der Kassen sei ein weiterer "heilsamer Zwang zum sinnvollen Sparen".

Damit das gelinge, müsse der offenbar ausufernde Abrechnungsbetrug gestoppt und das ungezügelte Gewinnstreben der Pharmaindustrie eingedämmt werden, verlangte Peter Vetter. Die geplante Positivliste sowie die vorgesehenen Rabatte und geringeren Handelsspannen für Arzneimittelhersteller, Großhandel und Apotheker sowie die Preissenkung für Zahnersatz wiesen hier den richtigen Weg. Allerdings
fehlten Regelungen, die ein Ausweichen in Preiserhöhungen und in Mengenausweitungen verhinderten. Hier müsse die Koalition noch nachbessern, um das angestrebte Sparziel tatsächlich zu erreichen.

Enttäuschend sei auch, dass die Versicherungspflichtgrenze entgegen ursprünglichen Plänen der Koalition nur auf 3.825 Euro angehoben werden solle, meinte Peter Vetter. Damit werde das Ziel, nämlich eine soziale Krankenversicherung für alle Erwerbstätigen als eine wichtige Voraussetzung für die langfristige Stabilisierung der Kassenfinanzen, in weite Ferne verschoben. Der SoVD erwarte, dass hier eine weitergehende Regelung im Rahmen der geplanten
Gesundheitsreform getroffen werde.

Quelle und Kontaktadresse:
Sozialverband Deutschland e.V. (ehemals Reichsbund) Beethovenallee 56-58 53173 Bonn Telefon: 0228/9564-0 Telefax: 0228/9564-145

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