Pressemitteilung | k.A.

SoVD begrüßt Gesetzentwurf gegen Diskriminierung

(Berlin) – Die Vizepräsidentin des Sozialverbandes Deutschland (SoVD) und neue Vorsitzende des Sprecherrates des Deutschen Behindertenrates (DBR) Brigitte Pathe begrüßte am 3. Dezember im Rahmen des Welttages der Behinderten die Vorlage des Diskussionsentwurfs eines „Gesetzes zur Verhinderung von Diskriminierungen im Zivilrecht“ durch das Bundesjustizministerium.

Vizepräsidentin Pathe betonte unter Hinweis auf den bereits vorgelegten Gleichstellungsgesetzentwurf des Bundesarbeitsministeriums, dass erst mit dem jetzt veröffentlichten Diskussionsentwurf für das Zivilrecht alle notwendigen Rechtsbereiche der Gleichstellung behinderter Menschen erreicht würden. Der Entwurf müsse nun in seinen Regelungen eingehend geprüft und ggf. geändert oder ergänzt werden.

Frau Pathe bedauerte in diesem Zusammenhang, dass die Organisationen behinderter Menschen nicht frühzeitig in die Vorbereitung des Gesetzentwurfs einbezogen wurden, wie es beim Gleichstellungsgesetzentwurf des Arbeitsministeriums für den öffentlichen Bereich gelungen sei. Frau Pathe: „Nunmehr muss aber eine zügige Beratung sichergestellt werden, damit gewährleistet werden kann, dass beide Gleichstellungsgesetze auf der Bundesebene am 1. Mai 2002 in Kraft treten können.“

Vizepräsidentin Pathe erneuerte darüber hinaus die Forderung des SoVD, in allen Bundesländern Landesgleichstellungsgesetze zu schaffen: „Da die Länder im bau-, verkehrs- und bildungsrechtlichen Bereich weitgehende Zuständigkeiten haben, sind gerade dort übereinstimmende und umfassende Gleichstellungsvorschriften unverzichtbar.“ Nach Ansicht des SoVD müssen auch kommunale Vorschriften und Satzungsrecht in die Überlegungen für eine umfassende Gleichstellung behinderter Menschen einbezogen werden.

Quelle und Kontaktadresse:
Sozialverband Deutschland e.V. (ehemals Reichsbund) Beethovenallee 56-58 53173 Bonn Telefon: 0228/9564-0 Telefax: 0228/9564-145

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