Sonntagsöffnung von Öffentlichen Bibliotheken in NRW bindend
(Berlin) - Der Deutsche Bibliotheksverband e.V. (dbv) begrüßt das Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes zur Sonntagsöffnung Öffentlicher Bibliotheken in NRW. Damit hat auch diese Instanz bestätigt, dass die Sonntagsöffnung von Öffentlichen Bibliotheken in NRW rechtens ist. Der dbv bekräftigt zugleich die Notwendigkeit einer Änderung des Bundesarbeitszeitgesetzes.
2023 war ver.di mit einer Klage gegen das Bibliotheksstärkungsgesetz beim Oberlandesgericht Münster gescheitert. Das Bibliotheksstärkungsgesetz erlaubt Öffentlichen Bibliotheken, auch an Sonn- und Feiertagen mit Personal zu öffnen. Ver.di hatte daraufhin Revision eingelegt. Am 11. Dezember 2024 hat das Bundesverwaltungsgericht diese Revisionsklage nun abgewiesen.
Zu dem gestrigen Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes sagt Volker Heller, Bundesvorsitzender des Deutschen Bibliotheksverbandes: „Wir begrüßen, dass die Klage von ver.di vom Bundesverwaltungsgericht abgewiesen wurde. Damit ist vollumfänglich bestätigt, dass Öffentliche Bibliotheken in NRW auch an Sonn- und Feiertagen mit Personal öffnen dürfen. Dies stärkt sie in ihrer Funktion als Kultur- und Begegnungsorte. Denn gerade für Familien, alleinerziehende oder beruflich stark eingebundene Menschen ist ein Bibliotheksbesuch oftmals nur am Sonntag möglich.“
Bislang ist NRW das einzige Bundesland, in dem Öffentliche Bibliotheken an Sonn- und Feiertagen mit Personal öffnen dürfen. Gemäß des seit Oktober 2019 geltenden Bibliotheksstärkungsgesetzes dürfen die Kommunen dort die Angestellten bis zu sechs Stunden einsetzen. Bundesweit ist dies allerdings nicht möglich. Laut Bundesarbeitszeitgesetz dürfen zwar die wissenschaftlichen Bibliotheken sonntags öffnen, Öffentliche Bibliotheken aber nicht.
Dazu Volker Heller weiter: „In NRW zeigt sich, wie gewinnbringend die Sonntagsöffnung sowohl für die Nutzer*innen als auch für die Bibliotheken ist. Diese Möglichkeit sollten alle Bundesländer erhalten und sich dem Beispiel NRW anschließen können. Wir fordern daher den Bund erneut auf, das Bundesarbeitszeitgesetz entsprechend anzupassen.“
Zum Hintergrund
Während Museen, Theater und Opernhäuser selbstverständlich sonntags öffnen dürfen, müssen Öffentliche Bibliotheken in vielen Bundesländern ihre Türen sonntags schließen. Der Deutsche Bibliotheksverband setzt sich daher seit langem für die bundesweite einheitliche Ermöglichung der Sonntagsöffnung von Öffentlichen Bibliotheken ein. Damit sollen vor allem die Personen, die unter der Woche stark eingebunden sind, auch sonntags ihre Bibliothek besuchen und nutzen können. Dafür muss die Ausnahmeregelung vom Beschäftigungsverbot an Sonn- und Feiertagen im Bundesarbeitszeitgesetz auf alle Bibliotheken ausgeweitet werden. Für Bibliotheken soll damit die Möglichkeit, aber kein Zwang bestehen, an Sonn- und Feiertagen zu öffnen. Die Bundesregierung hat sich im Koalitionsvertrag darauf verständigt, die Sonntagsöffnung von Öffentlichen Bibliotheken bundesweit zu ermöglichen. Bislang wurde das zuständige Bundesarbeitsministerium jedoch nicht aktiv.
Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Bibliotheksverband e.V. (dbv), Kristin Bäßler, Leiter(in) Kommunikation, Presse und Medien, Fritschestr. 27-28, 10585 Berlin, Telefon: 030 644989910